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Technisches Sicherheitsmanagement

Aufgrund der sich ständig wandelnden sicherheitstechnischen Anforderungen hat der DVGW bereits Ende 1999 zur Unterstützung der Unternehmen mit großem Erfolg das "Technische Sicherheitsmanagement" (TSM) entwickelt.

Worum geht es?

Exakt zugeschnitten auf die notwendigen Bedürfnisse der Versorgungsunternehmen hat der DVGW Anforderungen an die Qualifikation und Organisation der technischen Bereiche formuliert und sie in den DVGW-Arbeitsblättern G 1000 und W 1000 als anerkannte Regeln der Technik veröffentlicht.

Unterstützt mit aufeinander abgestimmten Leitfäden sind diese Arbeitsblätter eine ausgezeichnete Basis zur Gewährleistung einer rechtssicheren Aufbau- und Ablauforganisation der Unternehmen.

Die Landesgruppe unterstützt das Technische Sicherheitsmanagement auf regionaler Ebene und ist erster Ansprechpartner für die Unternehmen.

TSM in Mitteldeutschland
Dr. Michael Kummer (Vertreter der Energieaufssicht von Thüringen) Foto: privat

Die Rechte und Pflichten der Energieaufsichtsbehörde ergeben sich aus § 4 Energiewirtschaftsgesetz. Als Aufsichtsbehörde sind wir in Thüringen zuständig für die Erteilung der Genehmigung zum Betrieb von Energieversorgungsnetzen. Die Genehmigung darf gemäß § 4 Abs. 2 EnWG nur versagt werden, wenn die personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Antragstellers nicht gegeben sind. Ebenso kann die Behörde gemäß § 4 Abs. 4 EnWG den Netzbetreiber durch geeignete Maßnahmen vorläufig verpflichten, ein Verhalten abzustellen, das einen Versagensgrund darstellen würde.

Gemäß § 49 EnWG sind die Energieanlagen so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Dabei sind vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Deren Einhaltung wird vermutet, wenn die technischen Regeln des DVGW e. V. eingehalten werden. Vom Gesetzgeber werden damit nur die Schutzziele vorgegeben und es wird dem technischen Verein überlassen, die technischen Regeln zur Sicherstellung des Schutzzieles zu erarbeiten.

Als allgemein anerkannte Regel der Technik formuliert das DVGW-Arbeitsblatt G 1000 die Anforderungen an die Qualifikation und die Organisationsstruktur der Gasnetzbetreiber. Mit den TSM-Leitfäden und einer externen Überprüfung durch anerkannte Experten der Branche stellt der DVGW aus Sicht der Energieaufsichtsbehörde wirksame Werkzeuge zur Kontrolle der Umsetzung dieser technischen Regel zur Verfügung. Die Leitfäden orientieren sich einerseits an den branchenspezifischen gesetzlichen Anforderungen und andererseits an den konkreten Bestimmungen im DVGW-Regelwerk. Mit der Einführung eines TSM sollen mögliche Defizite in der Organisation systematisch erkannt und behoben werden. Die nach der erfolgreichen TSM-Überprüfung ausgestellte TSM-Bestätigung bescheinigt dem Unternehmen, dass es durch Anwendung des DVGW-Regelwerks die wesentlichen Sicherheitsanforderungen erfüllt.

Mit der TSM-Bestätigung wird auch eine höhere Rechtssicherheit in Haftungsfragen gegenüber Kunden und Geschäftspartnern erlangt. Im Schadensfall gilt das Prinzip der Beweislastumkehr zugunsten des Anwenders des DVGW-Regelwerks. Das bedeutet, dass im Schadensfall nur bei Vorliegen besonderer Umstände, die vom Geschädigten bzw. dem Staatsanwalt nachgewiesen werden müssen, trotz Einhaltung des DVGW-Regelwerks ein Verstoß gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik angenommen werden kann.

Mit der Schaden- und Unfallstatistik hat der DVGW nachgewiesen, dass bei Einhaltung des Regelwerks trotz gestiegener Netzlängen ein weiterer Rückgang bei Unfällen in Kunden- und Netzanlagen erfolgt. Damit nimmt Deutschland im Sicherheitsniveau eine führende Rolle im internationalen Vergleich ein.

Der Erhalt des Prinzips der sicherheitstechnischen Eigenverantwortung liegt im Interesse aller Beteiligten. Die Energieaufsicht nimmt im Rahmen des Netzbetriebes lediglich eine Kontrollfunktion wahr, gesetzlich ist keine kontinuierliche Überwachung vorgesehen. Die Verantwortung für den sicheren Netzbetrieb liegt einzig und allein beim Netzbetreiber. Das TSM ist Teil der Legitimation einer zurückhaltenden sicherheitstechnischen Energieaufsicht. Dabei sollten alle Netzbetreiber die Vorteile des TSM erkennen und so zur Sicherstellung des Status als allgemein anerkannte Regel der Technik beitragen. Die Energieaufsicht von Thüringen geht davon aus, dass es im Interesse aller Beteiligten liegt, das freiwillige System zur Unterstützung des eigenverantwortlichen Handelns und die gleichzeitige Kompetenzstärkung der technischen Selbstverwaltung auch weiterhin beizubehalten. Das System des TSM stellt dazu einen bedeutenden Baustein dar.

Dr. Thoralf Winkler (Vertreter der Energieaufsicht von Sachsen-Anhalt) Foto: privat

Die öffentliche Energieversorgung im Strom- und Gasbereich ist in Deutschland sehr sicher und zuverlässig. Das besagen sowohl die in den SAIDI-Werten statistisch ermittelten – und sehr niedrigen – Zeiten der Nichtverfügbarkeit der Energieversorgung als auch die geringe und rückläufige Zahl von Schäden und Unfällen durch Energieanlagen. Diese erfreulichen Tatsachen sind Ergebnis einer in großer Verantwortung durchgeführten Arbeit der Energieversorgungsunternehmen und Netzbetreiber und auch der energietechnischen Verbände wie des DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. und des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik VDE, welche maßgeblich die Regeln im energietechnischen Bereich setzen.

Aus dem Energiewirtschaftsgesetz lässt sich eine eigenverantwortliche Tätigkeit der Netzbetreiber beim Betrieb ihrer Netze ableiten. Die Anwendung des Standes der Technik, niedergeschrieben in den technischen Regeln der genannten Verbände, ist Voraussetzung für die Anwendung des Prinzips der Eigenverantwortung. Aus den Regelwerken der Fachverbände im Energiebereich ergeben sich eine Reihe von Aufgaben an die Unternehmen. Dazu gehören die Umsetzung technischer Regeln ebenso wie die Erfüllung der Anforderungen an die Qualifikation und Organisation der technischen Bereiche der Gasversorgung (DVGW-Arbeitsblatt G 1000) beziehungsweise der Stromversorgung (VDE FNN Anwendungsregel S 1000).

Das vom DVGW entwickelte Technische Sicherheitsmanagement (TSM) ist nach Auffassung der Energieaufsichtsbehörde ein wichtiges Instrument, mögliche Sicherheitsdefizite in der Organisation des Unternehmens zu erkennen und zu beheben. Es ist daneben für die Energieaufsicht auch ein verifizierbarer Beleg über die Einhaltung der durch das Energiewirtschaftsgesetz gestellten Anforderungen an den sicheren Betrieb der Energieversorgungsnetze. Aus diesem Grund erleichtert das Vorhandensein eines Technischen Sicherheitsmanagements auch bei der Neubeantragung einer Genehmigung des Netzbetriebes ganz wesentlich die durch die Energieaufsicht verlangte Nachweisführung.

Zu den weiteren Vorteilen des TSM gehört, dass bei einer erfolgreichen TSM-Überprüfung die Haftungsrisiken für das Unternehmen verringert werden. Zum einen, weil damit ein Organisationsverschulden widerlegt werden kann. Zum anderen, weil bereits das Umsetzen des Technischen Sicherheitsmanagements im Unternehmen dazu beiträgt, die Arbeit sicherer zu machen und damit die Wahrscheinlichkeit von Störfällen zu verringern. Zudem gehört die Bestätigung zum geprüften Technischen Sicherheitsmanagement zu den nach außen sichtbaren und darstellbaren „Zeugnissen“ über die Einhaltung der fachlichen Anforderungen an das Unternehmen.

Aus Sicht der Energieaufsichtsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt ist das TSM daher nicht nur ein wichtiger Beitrag zur Legitimation einer zurückhaltenden sicherheitstechnischen Aufsicht, sondern dient auch dem Erhalt des Prinzips der sicherheitstechnischen Eigenverantwortung der Gas- und Stromwirtschaft. Es ist davon auszugehen, dass eine Beibehaltung dieser Praxis auch im Interesse der Unternehmen liegt. Das setzt jedoch voraus, dass nicht nur ein Teil der Netzbetreiber ein Technisches Sicherheitsmanagement nachweist, sondern alle Unternehmen die Vorteile eines TSM erkennen und damit die Branche insgesamt deutlich macht, dass für sie der Erhalt der sicherheitstechnischen Eigenverantwortung oberste Priorität hat.

Hartmut Gorski (Vertreter der Energieaufsicht Sachsen) Foto: privat

Im internationalen Vergleich zeichnet sich die Gasversorgung in Deutschland durch ein hohes Sicherheitsniveau aus. Bestätigt wird das durch die Schaden- und Unfallstatistik des DVGW. Danach sind Unfälle an Kunden- und Eigenanlagen trotz gestiegener Rohrnetzlänge weiter rückläufig. Dies ist eine positive Entwicklung, die jedoch nicht dazu führen darf, die technische Sicherheit der öffentlichen Gasversorgung als gegeben hinzunehmen. Für die Betreiber von Gasversorgungsnetzen muss auch künftig die oberste Priorität auf der eigenverantwortlichen Umsetzung der im Energiewirtschaftsgesetz festgelegten Anforderungen an Energieanlagen liegen. Nur dadurch können auch künftig die technische Sicherheit gewährleistet und Gasunfälle vermieden werden.

Die eigenverantwortliche praktische Anwendung der allgemein anerkannten Regeln der Technik (DVGW-Regelwerk) durch die Gasnetzbetreiber ist die Voraussetzung dafür, dass das Prinzip der sicherheitstechnischen Eigenverantwortung weiterhin die Grundlage des Handelns bleiben kann.

Aus dem DVGW-Regelwerk ergeben sich für die Unternehmen vielfältige Aufgaben. Dazu gehören neben der Umsetzung der technischen Regeln, auch die Erfüllung der Anforderungen an die Qualifikation und die Organisation der technischen Bereiche der Gasversorgung (DVGW-Arbeitsblatt G 1000). Das darüber hinaus vom DVGW entwickelte Technische Sicherheitsmanagement (TSM) ist nach Auffassung der Energieaufsichtsbehörde ein wichtiges Instrument, um mögliche Defizite in der Organisation des Unternehmens zu erkennen und zu beheben. Aus diesem Grund wird das TSM von der Energieaufsicht vorbehaltlos unterstützt.

Das TSM bietet den Unternehmen nicht nur eine kompetente Hilfe, um das im DVGW-Arbeitsblatt G 1000 geforderte Qualitätsniveau auf die Verhältnisse des einzelnen Unternehmens zu übertragen, sondern auch eine einfache und praxisorientierte Möglichkeit die Einhaltung der fachlichen Anforderungen mit einem „Zeugnis“ (Bestätigung zum geprüften Technischen Sicherheitsmanagement) nach außen darstellen zu können. Ein weiterer für die Unternehmen wichtiger Aspekt einer erfolgreichen TSM-Prüfung ist die Minderung der Haftungsrisiken (Organisationsverschulden).

Das TSM ist daher nicht nur ein wichtiger Beitrag zur Legitimation einer zurückhaltenden sicherheitstechnischen Energieaufsicht, sondern dient auch dem Erhalt des Prinzips der sicherheitstechnischen Eigenverantwortung in der Gaswirtschaft. Die Energieaufsichtsbehörde geht davon aus, dass es im Interesse der Unternehmen liegt, diese Praxis auch künftig beizubehalten. Dies setzt jedoch voraus, dass nicht nur ein Teil der betroffenen Unternehmen eine Prüfung nach dem TSM durchführt, sondern alle Unternehmen die Vorteile einer TSM-Prüfung erkennen und damit zugleich demonstrieren, dass sowohl der Erhalt der sicherheitstechnischen Eigenverantwortung als auch eine sichere Gasversorgung weiterhin oberste Priorität haben.

Text: Hartmut Gorski, Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Sinnvoll?
Das Energiewirtschaftsgesetz verlangt in § 1 an erster Stelle eine sichere Versorgung. Dazu sind in Teil 6, § 49 weitere Ausführungen gemacht. Demnach müssen Anlagen so betrieben werden, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Neben den sonstigen rechtlichen Vorschriften sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. § 49 Abs. 2 gibt zur Einhaltung der allgemeinen Regeln der Technik für die Gasversorgung den Vermutungshinweis, dass dies der Fall ist, wenn die technischen Regeln des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. eingehalten werden. Dieser Gesetzesvorgabe folgend gibt der Aufbau und die Zertifizierung eines technischen Sicherheitsmanagements dem Unternehmen und seinen Mitarbeitern die Sicherheit eindeutiger Organisation, Verantwortlichkeitsstrukturen und Vorgaben für Prozessabläufe im Rahmen der Versorgungsaufgaben. Damit werden mögliche Organisationsdefizite erkannt und beseitigt. Die Dokumentation gibt Handlungssicherheit. Risken können vermieden oder auf ein vertretbares Maß begrenzt werden.

Die Übertragung von Verantwortlichkeiten bedingt, dass der benannte Verantwortliche die erforderliche Befähigung vorweist. Die Qualifikation der Mitarbeiter rückt somit in den Fokus. Erhalt und/oder Aufbau der Fähigkeiten erfordern Aus- und Weiterbildungen. Prozessabläufe werden eindeutig vorgegeben und sind einzuhalten. Sie betreffen sowohl die Durchführung von Baumaßnahmen als auch die Einhaltung von Arbeitsschutzmaßnahmen. Es spielen somit die rechtlichen Vorgaben aus dem Arbeitsschutz und der Betriebssicherheit mit den technischen Regeln des DVGWs zusammen.

Die Frage, ob das TSM sinnvoll ist, dürfte damit ohne Wenn und Aber beantwortet sein.

Machbar?
Die Energieversorgung Schwarze Elster GmbH (EVSE), ein kleines regionales Gasversorgungsunternehmen in der Lausitz mit Sitz in Wittichenau, hat die TSM-Überprüfung G 1000 erfolgreich bestanden. Sie gehört damit zu den kleinsten Unternehmen bundesweit, die sich den Anforderungen der G 1000 gestellt haben. Der Nachweis, dass auch kleine Unternehmen ein Technisches Sicherheitsmanagements aufbauen können, ist somit nachgewiesen.

Dahinter verbirgt sich jedoch ein eineinhalbjähriger Prozess. Die technische Führungskraft und die technischen Fachkräfte haben dazu anhand der beiden Fragenkataloge zur Selbsteinschätzung zum TSM die erforderlichen Dokumente zusammengestellt. Begleitet wurden sie von einem externen Berater mit weitreichenden Erfahrungen. In dieser Phase stellte sich heraus, welche Unterlagen bereits vorlagen und welche Dokumente noch zu erstellen waren. Mit dem Fortschreiten der Abarbeitung wurden die sich aus den gewonnenen Erkenntnissen ergebenden erforderlichen Maßnahmen im Unternehmen umgesetzt.

Das Organigramm des Unternehmens musste bearbeitet werden. Die Stellenbeschreibungen mit den Aufgaben, Unter- und Überstellungsverhältnissen und Qualifikationen des jeweiligen Mitarbeiters wurden erstmals in neuer Form erstellt und besprochen. Im Rahmen des aufzustellenden Schulungsplans waren die erforderlichen Qualifikationen der Mitarbeiter zu prüfen und bei Bedarf durch Teilnahme an Schulungen zu vervollständigen. Die Vorgaben für Teilleistungen von Drittunternehmen wurden durch eindeutige Anforderungen an deren Qualifikation umfassender gestaltet.

Noch erforderlich war das Erstellen einer Dokumentation von Prüfzyklen für Anlagen und Geräte. Die Einhaltung dieser Zyklen wurde gelebt, jedoch fehlte es an einer umfassenden Zusammenstellung. Die neu erstellten Dokumente wurden den Mitarbeitern im Rahmen von Unterweisungen zeitnah zur Kenntnis gebracht. Bis zur Anmeldung der TSM-Überprüfung entstand ein Organisations- und Betriebshandbuch, das jedem Mitarbeiter zur Verfügung steht. Durch die zeitnahe Umsetzung der erforderlichen Anpassungen hat das Unternehmen eine wesentlich höhere Qualität erhalten. Dieser Prozess ist mit der TSM-Überprüfung nicht abgeschlossen. Die EVSE wird weiter regelmäßig die Ansätze prüfen und neue Anforderungen aus Recht und Gesetz sowie aus dem Regelwerk umzusetzen haben.

Bestandteil des TSM ist daher aus der Sicht des Unternehmens ein regelmäßiges Review, damit die Geschäftsleitung in Zusammenarbeit mit der technischen Führungskraft und den technischen Fachkräften frühzeitig auf Fehlentwicklungen oder Abweichungen reagieren kann. Für die EVSE ist das Ergebnis der Einführung und Überprüfung des technischen Sicherheitsmanagements eine Bestätigung der bisherigen Tätigkeiten und ein Qualitätsgewinn auch für die Zukunft.

Textauszug: Sylvia Schenker, Geschäftsführerin Energieversorgung Schwarze Elster GmbH (EVSE)

    

Vom DVGW wurde Ende der 1990er Jahre das Technische Sicherheitsmanagement (TSM) entwickelt, zuerst für den Gasnetzbetrieb, im Anschluss für die Sparte Trinkwasser durch den DVGW und Abwasser durch Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) sowie noch weiterer Sparten. Damit bietet das TSM sowohl für die Trinkwasserversorgung als auch der Abwasserbehandlung ein einheitliches System, mit dem bewertet werden kann, ob die Qualifikation und Organisation von Versorgungsunternehmen den Anforderungskriterien der in den Regelwerken der Fachverbände formulierten allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Die Übergabe der TSM-Urkunde bescheinigt dem Unternehmen, dass seine Ablauforganisation den gestellten Anforderungen entspricht und ein Organisationsverschulden damit ausgeschlossen werden kann. Damit erhält das Unternehmen wie auch die Behörde Sicherheit, dass der Stand der Technik – wie er im Sächsischen Wassergesetz gefordert wird – eingehalten wird. Dass sich das TSM bewährt hat, zeigt, dass bereits 445 Unternehmen eine gültige TSM-Bestätigung des DVGW für Sparte Wasser und Abwasser (Stand 9. Juli 2019) verfügen.

Als oberste Wasserbehörde befürwortet das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft die Anwendung von TSM durch die Unternehmen der Wasserversorgung und Abwasserbehandlung. Die Prüfung durch externe TSM-Experten hilft den Unternehmen und gibt Sicherheit. Aus diesen Gründen wäre es wünschenswert, wenn weitere Unternehmen bei sich ein TSM einführen werden.      

Text: Dr. Katrin Gläser, Referat Siedlungswasserwirtschaft, Grundwasser

Ansprechpartner
für fachliche Fragen zum Technischen Sicherheitsmanagement (TSM) im Bereich der Landesgruppe Mitteldeutschland
Gas
Thomas Leipner
Landesgruppe Mitteldeutschland

Telefon+49 171 2939695
Wasser
Peter von Fircks
Landesgruppe Mitteldeutschland

Telefon+49 170 7365109‬

Unternehmen mit gültiger TSM-Bestätigung

Die in der unten stehenden Liste geführten Unternehmen sind geprüft und bestätigt nach:

PrüfgrundlageSpartenkürzelPrüfungsart
DVGW G 1000GTSM Gas
DVGW G 1010ITSM Industrie
DVGW W 1000WTSM Wasser
VDE-AR-N 4001STSM Strom
DWA-M 1000ATSM Abwasser

Die Prüfungen werden als Kooperation der DVGW Service & Consult GmbH mit dem DVGW e.V. für die Sparten "Gas", "Wasser" und "Industriegas" und mit dem VDE FNN für die Sparte "Strom" durchgeführt. 

 

Liste der Unternehmen mit TSM-Bestätigung im Bereich der Landesgruppe Mitteldeutschland


Stand: 11.06.2022 - LG: Mitteldeutschland

Unternehmen

Ort

Sparte(n)

Betriebsgesellschaft Wasser und Abwasser mbH

Sömmerda

W

DREWAG - NETZ GmbH

Dresden

GW

EGR Energiegesellschaft Riesa GmbH

Riesa

G

Eisenacher Versorgungs-Betriebe GmbH

Eisenach

G

Energie- und Wasserversorgung Altenburg GmbH

Altenburg

GW

Energie- und Wasserwerke Bautzen GmbH

Bautzen

GSW

Energieversorgung Greiz GmbH

Greiz

G

Energieversorgung Halle Netz GmbH

Halle (Saale)

G

Energieversorgung Inselsberg GmbH

Waltershausen

G

Energieversorgung Marienberg GmbH

Marienberg

G

Energieversorgung Nordhausen GmbH

Nordhausen

GS

Energieversorgung Rudolstadt GmbH

Rudolstadt

G

Energieversorgung Schwarze Elster GmbH

Wittichenau

G

Energiewerke Zeulenroda GmbH

Zeulenroda-Triebes

G

ENWG Energienetze Weimar GmbH & Co. KG

Weimar

G

Erdgas Mittelsachsen GmbH

Staßfurt-Brumby

G

EVB Netze GmbH

Eisenach

G

EVIP GmbH

Bitterfeld

G

EW Eichsfeldgas GmbH

Leinefelde-Worbis

G

EW Eichsfeldgas GmbH

Leinefelde-Worbis

B

Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz GmbH

Torgau

W

Fernwasserversorgung Südthüringen

Schleusegrund

W

Greizer Energienetze GmbH

Greiz

G

Hallesche Wasser und Stadtwirtschaft GmbH

Halle

W

Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH

Leipzig

W

Mitteldeutsche Netzgesellschaft Gas HD mbH

Kabelsketal

G

Mitteldeutsche Netzgesellschaft Gas mbH

Kabelsketal

G

Netz Leipzig GmbH

Leipzig

G

Netzgesellschaft Bitterfeld-Wolfen mbH

Bitterfeld-Wolfen

GW

Netzgesellschaft Eisenberg mbH

Eisenberg

G

Nordhausen Netz GmbH

Nordhausen

GS

Ohra Energie GmbH

Hörsel OT Fröttstädt

G

ONTRAS Gastransport GmbH

Leipzig

G

REDINET Burgenland GmbH

Zeitz

GW

SachsenNetze GmbH

Dresden

G

SachsenNetze HS. HD GmbH

Dresden

G

Servicegesellschaft Sachsen-Anhalt Süd mbH

Weißenfels

GW

Städtische Werke Magdeburg GmbH & Co. KG

Magdeburg

GW

Stadtwerke Altmärkische Gas-, Wasser- und Elektrizitätswerke GmbH Stendal

Stendal

GW

Stadtwerke Bernburg Gasnetz GmbH

Bernburg

G

Stadtwerke Bernburg GmbH

Bernburg

G

Stadtwerke Bitterfeld-Wolfen GmbH

Bitterfeld-Wolfen

W

Stadtwerke Delitzsch GmbH

Delitzsch

G

Stadtwerke Elbtal GmbH

Radebeul

G

Stadtwerke Görlitz AG

Görlitz

GW

Stadtwerke Gotha NETZ GmbH

Gotha

G

Stadtwerke Haldensleben GmbH

Haldensleben

GW

Stadtwerke Ilmenau GmbH

Ilmenau

G

Stadtwerke Jena Netze GmbH

Jena

GSW

Stadtwerke Jena Netze GmbH

Jena

B

Stadtwerke Lutherstadt Eisleben GmbH

Lutherstadt Eisleben

GW

Stadtwerke Lutherstadt Wittenberg GmbH

Lutherstadt Wittenberg

GW

Stadtwerke Meerane GmbH

Meerane

G

Stadtwerke Merseburg GmbH

Merseburg

G

Stadtwerke Reichenbach/Vogtland GmbH

Reichenbach

G

Stadtwerke Riesa GmbH

Riesa

G

Stadtwerke Schneeberg GmbH

Schneeberg

G

Stadtwerke Schwarzenberg GmbH

Schwarzenberg

G

Stadtwerke Sondershausen GmbH

Sondershausen

GW

Stadtwerke Sondershausen Netz GmbH

Sondershausen

G

Stadtwerke Torgau GmbH

Torgau

G

Stadtwerke Weißenfels Energienetze GmbH

Weißenfels

G

Stadtwerke Weißenfels GmbH

Weißenfels

W

Stadtwerke Weißwasser GmbH

Weißwasser

GW

Südsachsen Wasser GmbH

Chemnitz

W

Südwestsächsische Netz GmbH

Crimmitschau

G

SWE Netz GmbH

Erfurt

G

Technische Werke Naumburg GmbH

Naumburg

GW

TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG

Erfurt

G

Thüringer Fernwasserversorgung AöR

Erfurt

W

Trinkwasser- und Abwasserzweckverband Helbe-Wipper

Sondershausen

W

Trinkwasserversorgung Magdeburg GmbH

Magdeburg

W

Trinkwasserzweckverband "Thüringer Becken"

Sömmerda

W

Ver- und Entsorgungswerke Bad Muskau GmbH

Bad Muskau

G

Versorgungsbetriebe Hoyerswerda GmbH

Hoyerswerda

GW

VNG Gasspeicher GmbH

Leipzig

G

Wasser- und Abwasserverband Saale-Unstrut

Freyburg

W

Wasserversorgung Riesa/Großenhain GmbH

Riesa

W

Wasserversorgungszweckverband Weimar

Weimar

W

Wasserwerke im Landkreis Sonneberg

Sonneberg

W

Wasserwerke Zwickau GmbH

Zwickau

W

Wasserzweckverband Freiberg

Freiberg

W

Werraenergie GmbH

Bad Salzungen

G

Zweckverband Wasser und Abwasser Suhl Mittlerer Rennsteig

Zella-Mehlis

W

Zwickauer Energieversorgung GmbH

Zwickau

G