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Marktraumumstellung L-/H-Gas

Die nordrhein-westfälischen Gasnetzbetreiber leisten Pionierarbeit beim Umstieg von L-Gas auf H-Gas. Die DVGW-Landesgruppe Nordrhein-Westfalen begleitet ihre Mitgliedsunternehmen bei diesem Prozess intensiv und in enger Abstimmung mit der BDEW-Landesgruppe Nordrhein-Westfalen.

Gasflamme eines Herds; © by-studio/Fotolia.com
Worum geht es?

Das L-Gas-Aufkommen in Deutschland und den Niederlanden geht kontinuierlich zurück. Dadurch wird sich die Erdgas-Versorgungsstruktur in Deutschland bis 2030 deutlich verändern. Betroffen sind die Versorgungsgebiete in Nord- und Westdeutschland. Diese werden derzeit mit dem niedrigkalorigem Erdgas (Erdgas L) versorgt. Der Gasgeräte-Bestand in den L-Gas-Gebieten liegt bei ca. 5 Millionen Einheiten. Nach aktuellem Stand sollen ab 2020 bis zu 450.000 Gasgeräte pro Jahr angepasst werden, zuvor wird mit geringeren Stückzahlen begonnen. Nach dem Entwurf des Netzentwicklungsplans Gas 2014 sollen die Versorgungsnetze bereits ab 2015/16 schrittweise regional und kommunal auf hochkaloriges Erdgas (Erdgas H) umgestellt werden. Aufgrund des höheren Energiegehalts von Erdgas H müssen häusliche, gewerbliche und industrielle Gasgeräte zur Vermeidung einer Überlastung sowie Anlagen der Gasinfrastruktur zur Messwertaufnahme angepasst werden. Durch den DVGW werden sowohl die Marktraumumstellung als auch die einhergehende Gasgeräteanpassung technisch-wissenschaftlich begleitet. Er gibt die nötigen technischen Informationen. Die für die Anpassung zu beachtenden technischen Aspekte sind im DVGW-Regelwerk in Arbeitsblättern aufgeführt. Die Aspekte der technischen Sicherheit und der Versorgungssicherheit im Zuge der L/H-Gas Marktraumumstellung werden zur Zeit in einem DVGW Leitfaden komprimiert und in Kürze den interessierten Kreisen zur Verfügung gestellt.

Aktive Unterstützung der Marktraumumstellung und Gasgeräteanpassung durch die Landesgruppen

Die DVGW-Landesgruppe Nordrhein-Westfalen in Kooperation mit der BDEW-Landesgruppe Nordrhein-Westfalen, unterstützen aktiv den Prozess der Marktraumumstellung und Gasgeräteanpassung auf Landesebene. Die Landesgruppen stehen in technischen Fragestellungen als Ansprechpartner für die von der anstehenden Umstellung betroffenen Unternehmen bereit, insbesondere um die Kommunikation auch mit den Landesregulierungsbehörden zu führen und den Erfahrungsaustausch aller betroffenen Unternehmen, Institutionen, Marktpartnern und Landesbehörden zu fördern und zu unterstützen.

Die Landesgruppen Nordrhein-Westfalen von DVGW und BDEW begleiten den Prozess für Nordrhein-Westfalen gemeinsam in Form eines seit 2015 halbjährlich tagenden Arbeitskreises „L-/H-Gasanpassung in NRW“. Dieser sogenannte „Marktpartnerstammtisch“ dient einem gesamtheitlichen Erfahrungsaustausch zu Ideen, Problemen und Fragestellungen der Marktpartner und Mitgliedsunternehmen in Nordrhein-Westfalen, sowohl technisch-wissenschaftlich als auch wirtschaftlich-rechtlich. Teilnehmer kommen unter anderem aus den Bereichen Fernleitungs- und Verteilnetzbetrieb, Gerätehersteller, Dienstleister, Schornsteinfegerhandwerk und Wohnungswirtschaft NRW. Vor allem ist aber auch das Landeswirtschaftsministerium über die Technische Energieaufsicht und die Regulierungskammer NRW aktiv eingebunden, um Regulierungs- und Rechts¬fragen zu erörtern.

Es ist geplant, nach jeder Sitzung des Arbeitskreises alle von der Marktraumumstellung betroffenen Netzbetreiber in NRW kurzgefasst über die wesentlichen Inhalte per Rundschreiben zu informieren.

Wichtige Informationen für Netzbetreiber

Teilweise gewährten die Kunden der Gas-Netzbetreiber den Mitarbeitern der Umstell-Dienstleister für die Marktraumumstellung während der Corona-Pandemie keinen Zutritt zu den Räumlichkeiten zur Durchführung von Arbeiten im Zusammenhang mit der Marktraumumstellung. Im Rahmen eines kontinuierlich geführten Austausches von BDEW, DVGW und VKU NRW mit dem Wirtschaftsministerium NRW zu verschiedenen Auswirkungen der Corona-Situation wurde auch dieses Thema mehrfach angesprochen. In diesem Zusammenhang konnte dem Ministerium auch regelmäßig aus der Meldung der Umstell-Dienstleister an den DVGW bezüglich möglicher Probleme berichtet werden.

Das Wirtschaftsministerium NRW hat daraufhin ein Unterstützungsschreiben erstellt, mit welchem der notwendige Zugang zu Gebäuden bzw. die Akzeptanz der Wohnungs-/Hausbesitzer zum Zutritt Externer in solchen Fällen erleichtert werden soll. Je nach weiterem Verlauf der Corona-Pandemie kann das Schreiben sicherlich auch zu einem späteren Zeitpunkt noch hilfreich sein.
Martraumumstellung
  • Die DVGW Service & Consult GmbH informiert über Wichtiges und Aktuelles für Netzbetreiber
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Telefon+49 228 91 88-976
Holger Gassner
BDEW-Landesgruppe NRW

Telefon+49 211 310250-20
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