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Umgang mit Rückständen aus der Grundwasseraufbereitung

Radionuklide Rückstände aus der Aufbereitung von Grundwasser

Strahlenschutzgesetz / Strahlenschutzverordnung / Information zum Umgang mit Rückständen aus der Grundwasseraufbereitung   

Die Wasserversorger mit einer Grundwasseraufbereitung müssen in bestimmten Fällen ihre Wasserwerksrückstände strahlenschutzrechtlich bewerten lassen. Dies trifft auf Kiese, Sande, Harze und Kornaktivkohlen zu. Hierzu sind radiologische Untersuchungen des Rückstandes und eine Bewertung der Überwachungsbedürftigkeit gemäß Strahlenschutz vorzunehmen. Die Überwachungsbedürftigkeit wird anhand der Überwachungsgrenzen (Anlage 5 StrlSchV) und dem beabsichtigten Verwertungs- oder Beseitigungsweg bewertet. Bei Überschreitung der Überwachungsgrenzen können Rückstände auf Antrag nach einer Strahlenexpositionsabschätzung durch die zuständigen Behörden aus der Überwachung entlassen werden.

Gemeinsam mit dem rheinland-Pfälzischen Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Enegie und Mobilität, Referat Notfallschutz, Reaktorfernüberwachung, grenznahe ausländische AKW, haben wir ein Infoblatt zusammengestellt, welches die Regelungen des § 61 Abs. 2 StrlSchG in Bezug auf den Umgang mit Rückständen aus der Grundwasseraufbereitung zusammenfasst und die durchzuführenden Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und der Beseitigungswege erläutert. 

Für Fragen über die

  • die gesundheitlichen Risiken, die mit Radionukliden verbunden sind
  • sowie die Handhabung von überwachungsbedürftigen Rückstandmengen, was Lagerung und Entsorgung betrifft

stehen Ihnen in Rheinland-Pfalz die für den Vollzug des Strahlenschutzrechts zuständigen Struktur und Genehmigungsdirektionen Nord und Süd (jeweils Abteilung Gewerbeaufsicht) sowie deren Regionalstellen der Gewerbeaufsicht zur Verfügung.

Ansprechpartner Gewerbeaufsicht SGD-Nord und SGD-Süd:

Strahlenschutz SGD Nord (rlp.de)

Poststelle21@sgdnord.rlp.de

Strahlenschutz Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (rlp.de)

Referat23(at)sgdsued.rlp.de

zur Verfügung. 

Ihr Ansprechpartner
Dr. Klaus Hoffmann
DVGW-Landesgruppe Rheinland-Pfalz

Telefon+49 6131 46 48 84-3