
Die ordentliche Mitgliederversammlung wird vom Präsidium einberufen und alle zwei Jahre abgehalten.
Die Mitgliederversammlung beschließt über:
und in den sonst in der Satzung ausdrücklich vorgesehenen Fällen.
Satzung und Beitragsordnungen 2018/2019 für Verein, Landes- und Bezirksgruppen in der Fassung vom 14.09.2017
Informationen zur Mitgliederversammlung und Protokolle der vorangegangenen Veranstaltungen.