
Kernaufgabe des Technischen Sicherheitsmanagements ist die Unterstützung des eigenverantwortlichen Handelns der Unternehmen und die gleichzeitige Kompetenzstärkung der technischen Selbstverwaltung der öffentlichen Gas- und Wasserversorgung
In der schnelllebigen Geschäftswelt von heute nimmt die Anpassung der Organisationsprozesse in den Ver- und Entsorgungsunternehmen viel Zeit in Anspruch. Da Änderungen der unternehmenseigenen Abläufe, Gesetze, Vorschriften und Technischen Regelwerke zeitnah umgesetzt werden müssen, gewinnt der kontinuierliche Verbesserungsprozess immer mehr an Bedeutung. Den Gültigkeitszeitraum von fünf Jahren für eine absolvierte TSM-Überprüfung mit einer schriftlichen Abfrage nach 2,5 Jahren halten die zuständigen Verbände vor diesem Hintergrund für nicht mehr zeitgemäß. Ziel der am Ende dieser Information gelisteten Verbände ist es, die Unternehmen über einen neuen Prüfrhythmus bei den kontinuierlichen Anpassungen zu unterstützen. Systematisierte Abläufe und deren engmaschige Prüfungen und Kontrollen sind beim Technischen Sicherheitsmanagement ein entscheidender Faktor.
Die Verbände haben sich daher entschlossen, den Rhythmus der TSM-Überprüfungen wie folgt anzupassen: Der Gültigkeitszeitraum der TSM-Bestätigung beträgt in Zukunft sechs Jahre, unter der Voraussetzung einer erfolgreichen Zwischenprüfung nach drei Jahren. Zur Zwischenprüfung werden mithilfe einer Checkliste wesentliche Aspekte (wie z. B. Aufbau- und Ablauforganisation, Schnittstellen und Qualifikationen) abgefragt, gleichzeitig wird auch der Umgang mit dem Handlungsbedarf aus der vorangegangenen Prüfung betrachtet. Diese Unterlagen werden schriftlich eingereicht und durch die TSM-Stellen bewertet. Anhand der Unterlagen entscheiden die jeweiligen TSM-Stellen der Verbände dann, ob eine Zwischenprüfung vor Ort erfolgen muss. Findet ein Ortstermin statt, soll der zeitliche Aufwand auch bei spartenübergreifenden Zwischenprüfungen die Dauer von einem Tag nicht überschreiten. Am „Vieraugen-Prinzip“ wird festgehalten. Diese Vorgehensweise reduziert die Vorbereitung im Unternehmen zur darauffolgenden regulären Prüfung erheblich und ermöglicht darüber hinaus eine Synchronisation mit anderen Managementsystemen nach ISO.
Anlässlich der Zwischenprüfung wird eine Prüfungsdokumentation erstellt und eine entsprechende Anpassung der TSM-Bestätigung vorgenommen.
Die Änderung der Gültigkeitsdauer tritt für alle TSM-Überprüfungen ab dem 1. Juli 2019 in Kraft. Zu den Verbänden, die sich im TSM-Koordinierungskreis zusammengeschlossen und diese Änderungen veranlasst haben, gehören neben dem DVGW die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA), der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e. V. (AGFW), der Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik e. V. (VDE), der Fachverband Biogas e. V. und der Deutsche Verband Flüssiggas e. V. (Primagas).
Das Technische Sicherheitsmanagement des DVGW liefert eine branchenspezifische Lösung zur Erreichung und Überprüfung der Organisationssicherheit. Die Vorgaben des DVGW-Regelwerkes bilden die Grundlage für das freiwillige System zur Unterstützung des eigenverantwortlichen Handelns und die gleichzeitige Kompetenzstärkung der technischen Selbstverwaltung. Die Vorgaben werden jeweils in DVGW-Arbeitsblättern definiert und spiegeln u. a. die rechtlichen Anforderungen hinsichtlich Organisation, Anlagensicherheit, Umwelt- und Arbeitsschutz wider. Mit der Einführung eines TSM sollen mögliche Defizite in der Organisation systematisch erkannt und behoben werden. Die Umsetzung der Vorgaben trägt zur Schaffung transparenter Strukturen, zur Erhöhung der Sicherheit gegen Organisationsverschulden und zur Einhaltung der Qualifikationsanforderungen bei. Aufwand und Nutzen stehen dabei in angemessenem Verhältnis zueinander.
TSM-Überprüfungen der Sparten Gas (Erdgas, Biogas, Flüssiggas), Wasser, Strom
TSM-Überprüfungen Erdgasanlagen auf Werksgelände und im Bereich betrieblicher Gasverwendung
Beratung zum Technischen Sicherheitsmanagement (TSM)
Beratung zum Betriebs- und Organisationshandbuch für den technischen Bereich
Anforderungen an die Qualifikation und die Organisation von Unternehmen für den Betrieb von Anlagen zur leitungsgebundenen Versorgung der Allgemeinheit mit Gas (Gasversorgungsanlagen)
Anforderungen an die Qualifikation und die Organisation von Trinkwasserversorgern
Anforderungen an die Qualifikation und die Organisation von Betreibern von Erdgasanlagen auf Werksgelände
Anforderungen an die Qualifikation und die Organisation von Betreibern von Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung, Aufbereitung, Konditionierung oder Einspeisung von Biogas
Anforderungen an die Qualifikation und Organisation von Unternehmen für den Betrieb von Anlagen zur Sammelversorgung mit Flüssiggas
Bildmotiv Seitenanfang: © MITO images/Fotolia.com