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Zweite Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung
Grenzwert gilt bis zum Ablauf des 11. Januar 2028. Der Grenzwert gilt für Wasserversorgungsanlagen, die vor dem 12. Januar 2028 in Betrieb genommen worden sind, bis zum Ablauf des 11. Januar 2036.0,004 0 Der [...] S. 2334) wird wie folgt…