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Es wurden 26 Ergebnisse in 28 Millisekunden gefunden.
  1. Regelwerk
    Arbeitsblatt G 466-3  2024-08 Gasleitungen aus PVC; Instandsetzung und notwendige Erweiterungen
    wenn eine Zertifizierung nach dem DVGW-Arbeitsblatt GW 301 vorliegt. Der Netzbetreiber, der den Leitungsbau selbst durchführt, muss die Anforderungen des DVGW-Arbeitsblattes GW 301 erfüllen. Der Netzbetreiber
  2. Regelwerk
    Merkblatt W 1001  2020-11 Sicherheit in der Trinkwasserversorgung – Risiko- und Krisenmanagement
    Einträge durch Eingriffe in den Untergrund • Baugruben, Abgrabungen für Straßenbau, Abgrabungen für Leitungsbau • Bohrungen, Explorationen (insbes. Tiefe sowie Qualifikation des Bohrunternehmens, vgl. DVGW W
  3. Regelwerk
    Arbeitsblatt GW 22  2014-02 Maßnahmen beim Bau und Betrieb von Rohrleitungen im Einflussbereich von Hochspannungs-Drehstromanlagen und Wechselstrom-Bahnanlage; textgleich mit der AfK-Empfehlung Nr. 3 und der Technischen Empfehlung Nr. 7 der Schiedsstelle für Beeinflussungsfragen
    Erdung vorliegt. Darüber hinaus wird bei Neubauleitungen durch qualitätssichernde Maßnahmen beim Leitungsbau sowie hochwertige Nachumhüllungssysteme immer häufiger eine nahezu fehlstellenfreie Rohrleitun
  4. Regelwerk
    Arbeitsblatt GW 301  2021-01 Unternehmen zur Errichtung, Instandsetzung und Einbindung von Rohrleitungen – Anforderungen und Prüfungen
    sicherheitsrelevante Regelungen und Informationen • Arbeitsräume, Baugruben und Gräben (DIN 4124) • Leitungsbau in offener Bauweise – gas- bzw. wassertechnische Grundlagen – Handhabung und Eigenschaften von
  5. Regelwerk
    Merkblatt W 1100-3  2016-02 Strukturmerkmale der Wasserversorgung
    Bauzeiten erhöhte Kosten an (Fritsch et al., 2013). „Der Unterschied bei den Tiefbaukosten für den Leitungsbau liegt zwischen günstigen Böden (Bodenklasse 3 bis 5) und ungünstigem Boden (Bodenklasse 7) im Mittel
  6. Regelwerk
    Arbeitsblatt G 472  2020-03 Gasleitungen aus Kunststoffrohren bis 16 bar Betriebsdruck; Errichtung
    ng nach dem DVGW-Arbeitsblatt GW 301 bzw. GW 302 vorliegt. Der Bauherr/Netzbetreiber, der den Leitungsbau selbst durchführt, muss die Anforderungen des DVGW-Arbeitsblattes GW 301 bzw. GW 302 erfüllen.
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