Regelwerk
Arbeitsblatt G 1020
2010-01
Qualitätssicherung für Planung, Erstellung, Änderung, Instandhaltung und Betrieb von Gasinstallationen
d NDAV § 15. Art, Umfang und Anzahl der Überprüfungen oder Maßnahmen (z. B. Stichprobenprüfung, Schulung, Information) erfolgt auf Basis der Betriebserfahrungen des NB. Als Beurteilungsgrundlage einer