Regelwerk
Wasserfachliche Norm DIN 2001-3
2015-12
Trinkwasserversorgung aus Kleinanlagen und nicht ortsfesten Anlagen – Teil 3: Nicht ortsfeste Anlagen zur Ersatzund Notwasserversorgung – Leitsätze für Anforderungen an das abgegebene Wasser, Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung der Anlagen
vertraut sind. Er ist verpflichtet, Gefährdungsanalysen für alle Arbeitsplätze durchzuführen und Betriebsanweisungen zu erstellen. Ebenso muss er gewährleisten, dass die in der Betriebsanweisung geforderten