Regelwerk
Arbeitsblatt GW 129
2023-01
Sicherheit bei Arbeiten im Bereich von Netzanlagen – Ausführende, Aufsichtspersonen und Arbeitsvorbereitende: Anforderungen und Qualifikation
3.1 eingesetzt werden.
Zu den Arbeiten nach 3.1 zählen auch maschinengestützte Arbeiten für Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Landschafts- und Gartenbau. Deshalb sollten auch Ausführende und Aufsichtspersonen