Regelwerk
Arbeitsblatt G 430
1964-05
Richtlinien für die Aufstellung und den Betrieb von Niederdruck-Gasbehältern
der Baubehörden, Bergbehörden, Gewerbeaufsicht und Feuerwehr. Im allgemeinen haben sich folgende Abstände als ausreichend erwiesen: zu öffentlichen Straßen . . . . . . . . . . . . etwa 15 m, zu öffentlichen [...] Fremdeigentum . . . etwa 50 m. Zum Schutz des Behälters darf innerhalb der jeweils…