Regelwerk
Wasserfachliche Norm DIN 2001-3
2015-12
Trinkwasserversorgung aus Kleinanlagen und nicht ortsfesten Anlagen – Teil 3: Nicht ortsfeste Anlagen zur Ersatzund Notwasserversorgung – Leitsätze für Anforderungen an das abgegebene Wasser, Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung der Anlagen
Wasservorkommen ist unter Einbeziehung der zuständigen Wasserbehörde auszuwählen. Dabei ist die Stellungnahme des Gesundheitsamtes zur hygienischen Gesamtsituation zu berücksichtigen. Wird Wasser aus Quellen