Regelwerk
Merkblatt G 102-6
2024-05
Qualifikationsanforderungen an Sachkundige der Gasinfrastruktur - Teil 6: Spezifische Anforderungen an Sachkundige für die Prüfung, den Betrieb und die Instandhaltung von Gasleitungen mit einem maximal zulässigen Betriebsdruck bis 5 bar
Demonstrationen/Übungen praktisch oder interaktiv zu vertiefen.
Fachkundige (Rohrleitungsbauer Gas, Netzmeister oder vergleichbare Ausbildung) aus Unternehmen, die über die nachgewiesene Befähigung gemäß DV