
Der diskriminierungsfreie, einfache und transparente Zugang zu den Gasnetzen für Dritte ist das Ziel des liberalisierten europäischen Gasmarktes. Zur Umsetzung dieses Zieles und zur Regulierung des Gasmarktes wurde zum 1. Juli 2004 die Bundesnetzagentur als nationale Regulierungsbehörde in Deutschland benannt.
Am 1. Juli 2017 trat die Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) in Kraft. Damit wurde die rechtliche Grundlage für das Marktstammdatenregister geschaffen, ein zentrales Register für energiewirtschaftliche Stammdaten. Im Register finden sich wesentliche Akteure der Bereiche Strom und Gas sowie sämtliche Erzeugungsanlagen: sowohl Neu- als auch Bestandsanlagen, Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer und konventioneller Energie von Strom und Gas. Auch bestimmte Verbrauchsanlagen sowie die Betreiber der Anlagen sind erfaßt.
Die Verordnung unterscheidet sich zum Referentenentwurf (DVGW-/FNB Gas-Stellungnahme zum Referentenentwurf) durch zahlreiche redaktionelle Überarbeitungen und vor allem durch eine Verzögerung der Inbetriebnahme des Registers um zwei Monate auf den 1. Juli 2017. (Mittlerweile wurde der offizielle Beginn auf den 4. Dezember 2018 terminiert.) Dementsprechend ändern sich beispielsweise auch die Fristen zur Meldepflicht für Neuanlagen und der vor der Inbetriebnahme geplanten Abfrage von Netzbetreiberstammdaten. Für die Registrierung und Änderungen von Daten bzw. Einheiten stehen nun statt drei Wochen ein Monat zur Verfügung (§ 5 Abs. 5 MaStRV, § 7 Abs.1 MaStRV). Die Prüfungszeit für Netzbetreiber wurde in der Übergangszeit auf sechs Monate verlängert.
Seit dem 1. Februar 2018 können nun Strom- und Gasnetzbetreiber ihre Unternehmen im MaStR-Webportal der Bundesnetzagentur registrieren.
Für alle anderen Marktakteure gilt der 4. Dezember 2018.
Mit der Inbetriebnahme des MaStR-Webportals werden Einträge in das PV-Meldeportal und das Anlagenregister abgelöst.
Die Bundesnetzagentur hat umfangreiche Informationen zum MaStR, der entsprechenden Verordnung und dem neu zu nutzende Webportal veröffentlicht. Dort werden auch in Zukunft Informationen zum Einführung des Marktstammdatenregisters erhältlich sein.
Der DVGW hat als allgemein anerkannter Regelsetzer in der öffentlichen Gasversorgung die technischen Anforderungen formuliert. Das DVGW-Arbeitsblatt G 2000 beschreibt die technischen Mindestanforderungen hinsichtlich Interoperabilität und Anschluss an Gasversorgungsnetze im liberalisierten Gasmarkt, die sich im Zusammenhang mit der Organisation und Abwicklung des Netzzugangs für die betroffenen Netzbetreiber und Transportkunden und die anderen Beteiligten stellen.
Die G 2000 bietet allen Beteiligten eine gute Basis für die operative Abwicklung des Netzzugangs. Sie fügt sich in das bestehende Regelwerk des DVGW ein, d.h. sie bietet einerseits eine Art Rahmen und verweist auf andere relevante DVGW-Arbeitsblätter, andererseits legt sie konkrete Standards fest, die für die Geschäftsvorgänge unumgänglich sind.
Um im neuen, gemeinsamen Gasmarkt agieren zu können, muss eine immer größer werdende Datenflut bewältigt werden.
Zur Erleichterung dieser Aufgabe entwickeln DVGW und BDEW derzeit Nachrichtentypen für den elektronischen Datenaustausch (EDI) auf der Basis von UN/EDIFACT-Standards.
Mit der DVGW-Codevergabe im deutschen Gasmarkt ist die DVGW Service & Consult GmbH beauftragt.
Die einzelnen Verzeichnisse (Netzbetreibernummer, Gasnetzkopplungspunkte, DVGW-Codenummerndatenbank für Marktteilnehmer, Bilanzkreise und Messstellen etc.) finden Sie auf den Seiten der DVGW Service & Consult GmbH.
Vergabe von Codenummern für Marktteilnehmer des deutschen Gasmarkts
Nachrichtentypen zum Bilanzkreismanagement und Abwicklung Gastransport
Nachrichtentypen zu Lieferantenwechselprozessen
Marktgebietcodes, Codes für die Virtuellen Handelspunkte
Newsletter für die Marktpartner im deutschen Gasnetz rund um die Themen DVGW-Codevergabe, Marktkommunikation und Verwendung der EDIFACT-Nachrichtentypen.
BGW/DVGW Leitfaden
Informationen zum internationalen EDIG@S Standard