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Gas-Brennwertgerät mit Warmwasserspeicher

Gasgerätetechnik: EG-Verordnungen und DVGW-Zertifizierungszeichen setzen Sicherheitstandards

Erhalten Sie einen Überblick zu den wichtigsten Punkten der EG-Gasgeräterverordnung (EU) 2016/426 und erfahren Sie alles Wissenswerte zu den Sicherheits-Zertifizierungen im Gasfach.

Gas-Brennwertgerät mit Warmwasserspeicher; © BDEW/Swen Gottschall Fotografie
Die EG-Gasgeräteverordnung (EU) 2016/426 und ihre Bedeutung für das deutsche Gasfach

Gasgeräte unterliegen dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und müssen der EG-Gasgeräteverordnung (EU) 2016/426 bzw. deren nationaler Umsetzung, der 7. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Gasverbrauchseinrichtungsverordnung – 7. ProdSV), entsprechen.

Typschild für Gasgerätetechnik
Aufbau und Inhalt vom Typschild mit beispielhaften Angaben © DVGW

Die Gerätehersteller versehen die Gasgeräte nach erfolgter Konformitätsbewertung durch eine benannte Stelle, z. B. der DVGW CERT, mit der Konformitätserklärung und der CE-Kennzeichnung. Der Hersteller hat im Rahmen dieser Konformitätserklärung auch die erforderliche Dokumentation (u. a. Betriebs- und Instandhaltungsanleitung) in deutscher Sprache vorzulegen.

Es dürfen in Deutschland nur Gasgeräte mit CE-Kennzeichnung in den Verkehr gebracht werden, die laut Typschild auch für den deutschen Markt und die vor Ort befindliche Gasbeschaffenheit und den vorliegenden Anschlussdruck zugelassen sind. Nachfolgend ist beispielhaft ein Typschild inkl. Erklärung aufgeführt. In der anschließenden Tabelle sind die in Deutschland nach der DIN EN 437 "Prüfgase – Prüfdrücke – Gerätekategorien" verwendbaren Gaskategorien sowie zulässigen Anschlussdrücke aufgeführt.

Beispielhafte Angaben

DELänderkennzeichnung (Bestimmungsland Deutschland)
IIGerätekategorie II, geeignet für Gase von zwei Gasfamilien
2E2. Gasfamilie, Gruppe E (mit ausreichender Genauigkeit in etwa Erdgas H)
2LL2. Gasfamilie, Gruppe LL (mit ausreichender Genauigkeit in etwa Erdgas L)
3B/P3. Gasfamilie, Gruppe B/P (Butan, Propan und deren Gemische)
C13xZuordnung nach Gasgerät Art (z. B. C = raumluftunabhängig, Index 13x = Art der Abgasführung)
G20

Normprüfgas für Erdgas E 20 mbar = Anschlussdruck für Erdgas (Hinweis: die 20 in G20 steht nicht für den Anschlussdruck)


GerätekategorieErklärung nach DIN EN 437 Normprüfgas nach DIN EN 437Druck nach DIN EN 437 in mbar
I2EGeräte, die ausschließlich für die Verwendung von Gasen der europäischen Gruppe E der zweiten Gasfamilie bei festgelegtem Anschlussdruck geeignet sind.

G20

20
I2ELL

Geräte, die für Gas der europäischen Gruppen E und LL der zweiten Gasfamilie zugelassen sind.

Hinweise:

1.) Die Europäische Gruppe E entspricht mit ausreichender Genauigkeit in etwa dem deutschen Erdgas

2.) Die Europäische Gruppe LL entspricht mit ausreichender Genauigkeit in etwa dem deutschen Erdgas L)

Gruppe E: G20

Gruppe LL: G25
20
I2NSogenannte adaptierende Gasgeräte, die ausschließlich für Gas der zweiten Gasfamilie bei festgelegtem Anschlussdruck geeignet sind. Sie passen sich selbstregelnd allen Gasen der zweiten Gasfamilie an.

Gruppe E: G20

Gruppe LL: G25
20
I2RGeräte, die mit einem Druckregler ausgerüstet sind und manuell eingestellt werden, um mit den einzelnen Gasen der Gruppen H, E, L und LL betrieben zu werden.

Gruppe E: G20

Gruppe LL: G25
20
I3B/PGeräte, die für Gase der dritten Gasfamilie (Butan, Propan) bei festgelegtem Anschlussdruck geeignet sind.G30 30 nur für bestimmte Gasgeräte in Booten und Fahrzeugen // 50
I3PGeräte, die für Gase der dritten Gasfamilie der Gruppe P (Propan) bei festgelegtem Anschlussdruck geeignet sind.G31 30 nur für bestimmte Gasgeräte in Booten und Fahrzeugen // 50
I3RGeräte, die für alle Gase der dritten Gasfamilie geeignet sind. Sie sind mit einem Druckregler ausgerüstet, der manuell eingestellt werden kann, um mit den verschiedenen Gasen einer Gruppe der dritten Gasfamilie unter den örtlichen Versorgungsbedingungen betrieben zu werden.G3130 nur für bestimmte Gasgeräte in Booten und Fahrzeugen // 50

II2E3B/P

Geräte, die für Gase der Gruppe E der zweiten Gasfamilie und für Gase der dritten Gasfamilie geeignet sind. Die Verwendung des Gases der Gruppe E der zweiten Gasfamilie erfolgt unter denselben Bedingungen wie für die Kategorie I2E.

Die Verwendung der Gases der dritten Gasfamilie erfolgt unter denselben Bedingungen wie für die Kategorie I3B/P.
II2ELL/3B/P

Geräte, die für Gas der europäischen Gruppen E und LL der zweiten Gasfamilie und für Gase der dritten Gasfamilie geeignet sind. Die Verwendung der Gase der zweiten Gasfamilie erfolgt unter denselben Bedingungen wie für die Kategorie I2ELL. Die Verwendung der Gases der dritten Gasfamilie erfolgt unter denselben Bedingungen wie für die Kategorie I3B/P.

II2R3RGeräte, die für alle Gase der zweiten und/oder für Gas die der zweiten Gasfamilie zugeordnet sind, sowie alle Gase der dritten Gasfamilie geeignet sind. Sie sind mit einem Druckregler ausgerüstet, der manuell eingestellt werden kann, um mit den verschiedenen Gasen einer Gruppe der zweiten oder dritten Familie unter den örtlichen Versorgungsbedingungen betrieben zu werden. Die Verwendung der Gase der zweiten Gasfamilie erfolgt unter denselben Bedingungen wie für die Kategorie I2R. Die Verwendung der Gase der dritten Gasfamilie erfolgt unter denselben Bedingungen wie für die Kategorie I3R.
Gasgeräteaufstellung, Inbetriebnahme, Betrieb und Instandhaltung

Die Aufstellung von Gasgeräten und Abgasanlagen sowie deren Inbetriebnahme erfolgt durch Vertragsinstallationsunternehmen, wobei die Landesbauordnung, die Landesfeuerungsverordnung sowie die Technischen Regeln für Gasinstallationen (DVGW-TRGI, DVGW G 600) einzuhalten sind.

Für den Betrieb und die Instandhaltung der Gasgeräte und Abgasanlagen sind die Bedienungs- und Wartungsanleitungen der Hersteller, die grundsätzlichen Anforderungen der DVGW-TRGI (DVGW G 600, Kapitel V „Betrieb und Instandhaltung“) sowie das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz, die Bundes-Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) und die 1. BImSchV zu beachten. Der ordnungsgemäße Betrieb der Gasgeräte ist durch regelmäßige Inspektionen und bedarfsorientierte Wartung/Instandsetzung durch ein eingetragenes Vertragsinstallations- oder Wartungsunternehmen nach DVGW G 676 sicherzustellen.

Regelwerke (DVGW, DIN)

Die nachfolgend aufgeführten Dokumente bilden im DVGW-Regelwerk die Basis für die Gasgeräte. Des Weiteren sind die in den Regelwerken angegebenen normativen Verweisungen wie Gesetze, Verordnungen usw. zu berücksichtigen. Für die im DVGW-Regelwerk enthaltenen nationalen und europäischen Normen zu Gasgeräten wird auf die Website des DIN-Normenausschusses Gastechnik (NAGas) verwiesen. 

Prüflaboratorien
  • Eine Übersicht für die von der DVGW CERT GmbH anerkannten Prüflaboratorien für gasfachliche Produkte finden Sie auf der Website der DVGW CERT GmbH
Zur Website der CERT GmbH

DVGW-Rundschreiben zur Gasgerätetechnik

Ihr Ansprechpartner
Sie haben Fragen zu Gasgerätetechnik allgemein und dem DVGW-Regelwerk? Dann schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an. Unser Experte steht Ihnen gerne zur Verfügung.
Dennis Klein
Hauptgeschäftsstelle / Gastechnologien und Energiesysteme

Telefon+49 228 91 88-910
Ihr Ansprechpartner
Sie haben Fragen zu Gas im Bereich der betrieblichen Forschung? Dann schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an. Unser Experte steht Ihnen gerne zur Verfügung.
Hans Rasmusson
Hauptgeschäftsstelle / Technologie und Innovationsmanagement

Telefon+49 228 91 88-843
Ihr Ansprechpartner
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Dr. Michael Walter
Hauptgeschäftsstelle / R&D Innovation Programme Hydrogen

Telefon+49 228 91 88-845