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Gasinstallationen für die gewerbliche Nutzung

Gasinstallationen, die gewerblich genutzt werden, dürfen nur von dafür qualifizierten Fachleuten geplant, erstellt, geändert und gewartet werden

© istock.com/bernardbodo

Im Gewerbe kommen gasbetriebene Anlagen zum Einsatz. In der Regel werden diese mit Gasen mit einem Betriebsdruck bis max.100 mbar versorgt. Diese gewerblichen Gasgeräte fallen unter den Geltungsbereich der Gasgeräteverordnung und müssen die CE-Kennzeichnung nach der Gasgeräteverordnung tragen. Zu diesen Gasanwendungen gehören zum Beispiel

  • Bäckerei- und Konditoreianlagen
  • Fleischereianlagen
  • Gastronomie-/Küchenanlagen (auch gewerblich genutzte Grillgeräte in Imbissstationen, Vereinsheimen und vergleichbare Anwendungen)
  • Räucheranlagen
  • Reifungsanlagen
  • Trocknungsanlagen
  • Wäschereianlagen

Diese Anlagen müssen ordnungsgemäß geplant, erstellt, geändert, betrieben und instandgehalten werden.

Grundsätzlich gelten auch für diese Anlagen die Anforderungen des DVGW-Arbeitsblattes G 600 (DVGW-TRGI). Die spezifischen Anforderungen zur Aufstellung der gewerblichen Gasgeräte sind ergänzend zur DVGW-TRGI beschrieben in dem DVGW-Arbeitsblatt G 631 „Installation von gewerblichen Gasgeräten in Anlagen für Bäckerei und Konditorei, Fleischerei, Gastronomie und Küche, Räucherei, Reifung, Trocknung sowie Wäscherei“.

Unberührt davon sind bei diesen gewerblichen Anlagen die einschlägigen Rechtsvorschriften zu beachten, wie z. B.:

  • Bauordnungen der Länder
  • Feuerungsverordnungen der Länder
  • Verordnung über Arbeitsstätten
  • Arbeitsstätten-Richtlinien
  • Bundes-Immissionsschutzgesetz
  • Veterinärpolizeiliche Vorschriften für Fleischerei- und Räucheranlagen
  • Unfallverhütungsvorschriften
  • Bauaufsichtliche Richtlinien über die brandschutztechnischen Anforderungen an Lüftungsanlagen

Qualifikationsanforderungen für den Umgang mit Gasgeräten im Gewerbe

Gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und dem darunter angeordneten Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) dürfen Arbeiten an solchen Anlagen nur durch qualifiziertes Personal vorgenommen werden. Dies sind in der Regel Vertragsinstallationsunternehmen (VIU), d.h. nach Handwerksordnung HwO berechtigte Installationsunternehmen, die eine Eintragung bei einem Netzbetreiber nachweisen können.

Wartungsarbeiten dürfen zudem von sog. Wartungsunternehmen vorgenommen werden, die den Festlegungen des DVGW-Arbeitsblattes G 676 entsprechen und damit die grundlegenden Qualifikationsvoraussetzungen erfüllen wie die VIU. Siehe hierzu auch DVGW-TRGI 2018, Abschnitt 1.2.2, oder G 631, Abschnitt 4.4 bzw. 8.

Technische Regel für Gasinstallationen; DVGW-TRGI
Gasinstallationen in Laborräumen und naturwissenschaftlichen Unterrichtsräumen – Planung, Erstellung, Änderung, Instandhaltung und Betrieb
Installation von gewerblichen Gasgeräten in Anlagen für Bäckerei und Konditorei, Fleischerei, Gastronomie und Küche, Räucherei, Reifung, Trocknung sowie Wäscherei
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Heizungsanlagen mit gasbefeuerten Hellstrahlern; Planung, Installation, Betrieb und Instandhaltung
Heizungsanlagen mit Dunkelstrahlern
Qualifikationskriterien für Wartungsunternehmen – Anforderungen und Prüfung
Weitere Informationen

Die Themen-Website gewerbegas.info des BDEW bietet umfangreiche Informationen und Hinweise für den energieeffizienten Einsatz von Erdgas und Erdgas-Technologien im Gewerbe.

Ihre Ansprechpersonen
Aufstellung / Installation
Kai-Uwe Schuhmann
Hauptgeschäftsstelle / Gastechnologien und Energiesysteme

Telefon+49 228 91 88-840
Gerätetechnik
Sophia Hayen
Hauptgeschäftsstelle / Gastechnologien und Energiesysteme

Telefon+49 228 9188-230