
Der Norden und Westen Deutschlands werden derzeit vorwiegend mit niedrigkalorigem Erdgas L versorgt. Da das Aufkommen dieses Gases kontinuierlich zurückgeht, wird die Versorgung bis 2030 schrittweise auf Erdgas H umgestellt.
Von der Marktraumumstellung sind Verbraucher in West- und Norddeutschland betroffen.; © Foto: DVGW, Intelligent heizen/VDZ
Das größte Infrastrukturprojekt in der Gasversorgung ist derzeit die Umstellung des Marktraumes von Erdgas L auf Erdgas H.
Der Prozess der Gasverbrauchsgeräteanpassung ist erprobte Praxis: Er wurde bereits in vielen Netzgebieten durchgeführt. Der DVGW stellt sich der Aufgabe, sowohl die Marktraumumstellung als auch die Gasgeräteanpassung technisch-wissenschaftlich zu begleiten. Er vermittelt den betroffenen Unternehmen die nötigen technischen Informationen. Die Unterstützung erfolgt durch den DVGW-Projektkreis „L-H-Gas-Marktraumumstellung und Gasgeräteanpassung“ (G-PK-2-2-3). Dieser setzt sich aus den interessierten und von der Marktraumumstellung betroffenen Fachkreisen (Netzbetreiber, Verbände, Gerätehersteller, Anpassungsfirmen, BMWi, BNetzA) zusammen. Durch die technische Begleitung können frühzeitig technische Herausforderungen identifiziert und entsprechende Lösungsansätze aufgezeigt werden. Bei Interesse sind von der Marktraumumstellung betroffene Fachkreise zur Mitarbeit im G-PK-2-2-3 eingeladen. Parallel zum Projektkreis begleitet der Verein die Umstellung mit dem DVGW-Regelwerk, Rundschreiben, Fachveröffentlichungen und Vorträgen.
Die Bundesnetzagentur hat auf ihrer Webseite umfangreiche Informationen für Verbraucher zum Thema Marktraumumstellung eingestellt. Neben einem Serviceheft findet sich ein umfangreicher Teil "Oft gestellte Fragen" (FAQ), Links zu den Gasnetzbetreibern sowie der rechtliche Hintergrund.
Verbraucherinformation
Der Prozess der L-Gas-Marktraumumstellung ist sehr komplex und bedarf einer umfänglichen Abstimmung zwischen den involvierten Stakeholdern. Die im Prozess der L-H-Gas-Anpassung involvierten Stakeholder müssen sich aufgrund der Covid19-Pandemie mit technischen, organisatorischen, rechtlichen und regulatorischen Herausforderungen auseinandersetzen.
Insbesondere erfordert die Marktraumumstellung Besuche der Monteure bei jedem einzelnen Gasverwender im Umstellungsgebiet für Erhebung, Anpassung und Qualitätskontrolle.
Corona Virus-bedingt ist die planmäßige Umsetzung folgenden Herausforderungen ausgesetzt:
Vor diesem Hintergrund bedarf es eines koordinierten Vorgehens, um geeignete Rahmenbedingungen für den Prozess der Marktraumumstellung zu ermöglichen.
Der DVGW erhält seit dem 23.03.2020 werktäglich aus den Umstellungsprojekten Daten zum Krankenstand der Monteure (nicht spezifisch zu Corona-Erkrankungen) sowie die Terminabsagen und Zutrittsverweigerungen (im Zusammenhang mit Corona) in den Projekten.
Der Mittelwert dieser sog. Nicht-Erfüllungsquote aufgrund Corona über alle Projekte und den gesamten Zeitraum beträgt ca. 4%. Über den Zeitverlauf von vier Kalenderwochen inklusive Osterferien sinkt die Nicht-Erfüllungsquote wegen Corona.
Weiterhin findet ein tägliches Monitoring des Krankenstandes bei den Monteuren statt. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Monteur wegen Covid19 erkrankt ist, sich in häuslicher Quarantäne befindet oder unter weiteren Erkrankungen leidet. Die Abwesenheitsquote bei den Monteuren betrug in der 13. Kalenderwoche 23%, in der 14. Kalenderwoche 19%, in der 15. Kalenderwoche 11% und in der 16. Kalenderwoche 6%. Der Krankenstand ist seit Beginn der Aufzeichnungen rückläufig und weicht aktuell nicht signifikant von den Krankenständen in Zeiten vor der Corona-Pandemie ab. Ein Ausübungsverbot für Handwerker in Deutschland gibt es bislang nicht.
Das so aufgebaute Monitoring soll ein Indikator über die Leistungsfähigkeit der Branche in den Umstellungsprojekten in Zeiten der Corona-Pandemie sein. Das Monitoring kann selbstverständlich nur den Status-Quo darstellen, nicht aber eine belastbare Prognose vorhersagen.
Daneben gibt es weitere Indikatoren, die in diese Betrachtung individuell bei jedem Netzbetreiber miteinfließen, wie z.B.:
Am 30. Juni 2017 ist die Verordnung zu Kostenerstattungsansprüchen für Gasgeräte (Gasgerätekostenerstattungsverordnung – GasGKErstV) veröffentlicht worden. Sie tritt mit Wirkung zum 01. Januar 2017 rückwirkend in Kraft. Die Gasgerätekostenerstattungsverordnung bezieht sich ausschließlich auf Gasgeräte zum Zweck der Beheizung von Räumen. Die Kostenerstattung orientiert sich am Zeitwert des jeweiligen Geräts. Der Gesetzgeber räumt allerdings nicht ein, dass sich die Erstattungshöhe auch an den Investitionskosten und dem realistischen Wertverlust orientiert.
DVGW-Mitglieder finden das druckfähige PDF der Gasgerätekostenerstattungsverordnung im Mitgliederbereich.
Informationen zu den nach DVGW G 676-B1 zertifizierten Fachunternehmen finden Sie auf der Webseite der DVGW Cert GmbH.
Die DVGW Service & Consult GmbH hat die wichtigsten Informationen rund um die Marktumstellung auf einem eigenen Portal zur L-H-Gasumstellung zusammengestellt. Hier erhalten Sie auch alle Informationen zur Datenbank und zur Schnittstellendefinition für die Software Dritter.