Im Zuge der Umstellung von Erdgas auf Wasserstoff übernehmen Sachverständige eine zentrale Rolle – nicht nur in den Unternehmen sondern auch in der Energiewende. Als ausgewiesene Experten stellen sie die Weichen für die Transformation der Gasnetze.
DVGW-Sachverständige sind Fachexperten und sichern die Transformation der Gasnetze
Die Gasinfrastruktur in Deutschland, einschließlich der Gasnetzanschlüsse, umfasst mittlerweile mehr als 550.000 km Rohrleitungen, ca. 60.000 Gas-Druckregel- und Messanlagen (GDRM-Anlagen) und 117 Verdichterstationen. Nur etwa 10 Prozent der Leitungen und der GDRM-Anlagen fallen dabei in den Geltungsbereich der Gashochdruckleitungsverordnung, während ca. 80.000 km Rohrleitungen und 25.000 GDRM-Anlagen in die nach DVGW-Regelwerk festgelegte Prüfzuständigkeit von Sachverständigen fallen.
Für aktuelle Projekte muss die Eignung von Leitungen und Anlagen bei einer Umstellung auf Wasserstoff auf Grundlage der H2-Leitfäden noch im Rahmen von Einzelbewertungen erfolgen, in der die Fachkompetenz der Sachverständigen in besonderem Maße gefordert wird. Mit Vervollständigung des Regelwerks kann dieses herangezogen werden, so dass der individuelle Aufwand für die Bewertung optimiert wird.
Die Steigerung der Anzahl und Menge der zu bewertenden Rohrleitungen und Anlagen erfordert eine deutliche Steigerung der verfügbaren Sachverständigenkapazität.
Für das Gelingen der Energiewende spielt die Umstellung der Gasnetze auf klimaneutralen Wasserstoff eine entscheidende Rolle. Sachverständige sind in diesem Prozess die Inhouse-Experten der Netzbetreiber. Vertrauen Sie auf das Know-How in Ihrem Unternehmen!
Prof. Dr. Gerald Linke, DVGW-Vorstandsvorsitzender
Die Aufgaben von Sachverständigen bei Prüfungen und Begutachtungen sind im DVGW-Regelwerk für die einzelnen Gewerke der Energieanlagen detailliert festgelegt. In Bezug auf Druckgefährdungen ist der Einsatz von Sachverständigen in der Regel ab einem zulässigen Betriebsdruck über 5 bar gefordert. Die hieraus abgeleiteten Anforderungen an die Qualifikation von Sachverständigen sind im DVGW-Arbeitsblatt G 100 für acht Fachgebiete festgelegt. Neben den fachlichen Anforderungen sind auch die Anforderungen an Ausbildung, Berufserfahrung und die persönliche Eignung sowie die für die erstmalige Anerkennung und die Aufrechterhaltung der Anerkennung erforderlichen Referenzen und Fortbildungen aufgeführt