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Löschwasser und Trinkwasser

Die Feuerwehr nutzt gerne das Rohrnetz der Trinkwasserversorgung als Quelle für Löschwasser. Bei der Entnahme ist zu vermeiden, dass der Druck im Rohrnetz zu weit fällt, die Fließverhältnisse zu stark schwanken und eine hygienische Beeinträchtigung durch Rückfließen entsteht.

Löschwasserentnahme; © Fotolia, M_Jennewein
DVGW-Regelwerk und Information zur Löschwasserentnahme

Das DVGW-Arbeitsblatt W 405 vom Februar 2008 behandelt die Ermittlung von Löschwassermengen für den Fall, dass Löschwasser über das Rohrnetz der öffentlichen Trinkwasserversorgung bezogen wird. Zur Abstimmung der Beteiligten benennt die Wasser-Information Nr. 99 ergänzend Anforderungen seitens der Feuerwehren und mögliche Einschränkungen seitens der Trinkwasserversorgung.

Das Beiblatt W 405-B1 thematisiert die Vermeidung von Verunreinigungen und Rohrbrüchen. Die Wasser-Information Nr. 107 bestätigt, dass für die notwendigen Sicherungseinrichtungen gegen Verunreinigungen mittlerweile entsprechende Normen verfügbar sind (DIN 14346, DIN SPEC 14355 – inzwischen ersetzt durch DIN EN 17407 – und DIN 14502-2). Damit wird klargestellt, was eine vollständige technische Ausrüstung gegen Verunreinigungen im Sinne des Beiblatts W 405-B1 ist und dass eine weitere Beschaffung von Rückflussverhinderern ausscheidet.

Konkrete Auskünfte darüber, welche Entnahmestellen (Hydranten) für welche Löschwassermengen (Kapazitäten) unter welchen Bedingungen (Drücke u. a.) zur Verfügung stehen, erteilt das örtliche Versorgungsunternehmen.

Allgemeine Schulung

"Bereitstellung von Löschwasser Pflichten - Rechtsformen - Technik - Trinkwassergüte" heißt eine Schulung, die der DVGW anbietet, um über die rechtlichen, technischen und hygienischen Aspekte der Bereitstellung von Löschwasser aus dem Trinkwasserversorgungsnetz zu informieren. Ziel ist die Stärkung der fachlichen Kompetenzen für die Wahrung der Interessen der öffentlichen Trinkwasserversorgung im Dialog mit den Trägern öffentlicher Belange.

AGBF- und DFV-Fachempfehlung

Die Fachempfehlung Nr. 2 des Fachausschusses Technik der deutschen Feuerwehren informiert über die wesentlichen Elemente des Handlungsbedarfs gemäß dem Beiblatt W 405-B1:

Risiken der Löschwasserentnahme

Die Zusammenstellung der Risiken der Löschwasserentnahme sowie der Maßnahmen und Ziele zu deren Minimierung durch einen repräsentativ besetzten DVGW-Projektkreis war der erste Schritt der Erarbeitung des Beiblatts (siehe dort Anhang B, der auch als Checkliste zur regelmäßigen Überprüfung der Umsetzung der Anforderungen und Hinweise des Beiblatts verwendet werden kann). Diese Herangehensweise, die bisherige Sachlage der Feuerwehr und die allgemeinen Anforderungen von Trinkwasserverordnung und DVGW-Regelwerk werden im Begleitaufsatz zum Entwurf des Beiblatts W 405-B1 vom Februar 2015 geschildert.

DVGW-Rundschreiben

Das DVGW-Rundschreiben "zur Vermeidung von Beeinträchtigungen des Trinkwassers und des Rohrnetzes bei Löschwasserentnahmen" stellt das Beiblatt W 405-B1 in den Gesamtkontext von

  • § 17 Abs. 6 Trinkwasserverordnung hinsichtlich Notwendigkeit einer Sicherungseinrichtung
  • DIN EN 1717 zur Auswahl der Sicherungseinrichtung anhand von Flüssigkeitskategorien
  • DVGW-Arbeitsblatt W 408, inkl. des Beiblattes 1, zum Anschluss von Entnahmevorrichtungen
  • DVGW-Arbeitsblatt W 303 im Hinblick auf Druckstöße

und ruft die Wasserversorgungsunternehmen auf, die Feuerwehr bei der Umsetzung zu unterstützen:

Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen des Trinkwassers und des Rohrnetzes bei Löschwasserentnahmen

Das Rundschreiben beschreibt die Problematik beim Einsatz von "Schaumlöschmitteln mit perfluorierten organischen Verbindungen (PFC) und ihre möglichen Auswirkungen auf die Trinkwasserversorgung".

Präsentationen zum Beiblatt W 405-B1

Zur Vermittlung der Inhalte, Hintergründe und Ziele des neuen Beiblatts W 405-B1 wurden am 29. November 2016 in Bonn, am 25. Januar 2017 in Stuttgart und am 1. März 2017 in Göttingen DVGW-Veranstaltungen mit den folgenden Präsentationen durchgeführt:

Kontaktieren Sie uns!
Wenn Sie Fragen oder Anregungen zum Thema Löschwasser haben, können Sie telefonisch oder per E-Mail mit uns in Kontakt treten.
Klaus Büschel
Hauptgeschäftsstelle / Wasserversorgung

Telefon+49 228 91 88-861