02. Februar 2026
Das Umweltbundesamt (UBA) informiert, dass die Einreichung des jährlichen Methanemissionsberichtes für 2025 nach Artikel 12(2) der Methanverordnung bis 28.Februar 2026 als fristgerecht angesehen wird.
Die Berichte müssen zudem an ein neues E-Mail-Postfach geschickt werden, da von Seiten der EU keine Infrastruktur zum Hochladen geschaffen werden konnte und sich die offizielle Benennung von Behörden der Bundesländer verzögert.
Die Berichte können kostenlos mit dem GaWaS-Tool erstellt werden. Der resultierende Bericht OGMP-Format (Exceldatei) kann dann heruntergeladen werden und muss an die neue Mailadresse methanverordnung[ad]uba.de des UBA gesendet werden. Die Unternehmen werden gebeten, die Zuordnung zu erleichtern und jeweils die Firmierung in das Feld “Asset Name” einzutragen und auch die Exceldatei mit dem Unternehmensnamen zu versehen.
Nach Rücksprache mit dem UBA hatte der DVGW bisher empfohlen, die Landesbehörden zu informieren und gleichzeitig das UBA in Kopie einzubeziehen. Unternehmen, die bereits ihrer Überwachungsbehörde in den Bundesländern einen Bericht übermittelt haben, leiten diese Meldung nun bitte auch an UBA weiter.
Die Berichte werden vom UBA gesammelt an die Europäische Kommission zum Einpflegen in die Transparenzdatenbank (gemäß Artikel 30) übermittelt.