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03. Juli 2023

Meldung der Verletzung der "2-Prozent-Grenze" nach G 685-2...

... an die zuständige Eichbehörde
Meldung vom 03.07.2023

Im Rahmen der Gasabrechnung ist das sogenannte „Mittelwertverfahren“ gemäß DVGW Arbeitsblatt G 685-2 für die Bestimmung des Monatsabrechnungsbrennwertes eines Brennwertbezirkes nur dann zulässig, wenn in dem betreffenden Brennwertbezirk kein Einspeisebrennwert um mehr als 2 Prozent von dem Abrechnungsbrennwert abweicht (sogenannte „2 %-Grenze “). Durch die unterschiedlichen Brennwerte und zeitlich sehr variablen Mengen der eingespeisten Gase wird die Einhaltung der 2 Prozent-Grenze wesentlich erschwert. Bei ihrer Verletzung ist die zuständige Eichbehörde zu informieren.

Um den Sachverhalt schnell bewerten zu können, hat der DVGW-Projektkreis "Abrechnungsverfahren im geschäftlichen Verkehr" eine einheitliche Meldevorlage erstellt und den Eichbehörden vorgeschlagen. Die Vorlage sowie ein Beispiel stehen den Netzbetreibern hier zum Download zur Verfügung.

Ansprechpartnerin
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
Merima Causevic
Hauptgeschäftsstelle / Gastechnologien und Energiesysteme

Telefon+49 228 9188-227