
03. Juli 2023
Im Rahmen der Gasabrechnung ist das sogenannte „Mittelwertverfahren“ gemäß DVGW Arbeitsblatt G 685-2 für die Bestimmung des Monatsabrechnungsbrennwertes eines Brennwertbezirkes nur dann zulässig, wenn in dem betreffenden Brennwertbezirk kein Einspeisebrennwert um mehr als 2 Prozent von dem Abrechnungsbrennwert abweicht (sogenannte „2 %-Grenze “). Durch die unterschiedlichen Brennwerte und zeitlich sehr variablen Mengen der eingespeisten Gase wird die Einhaltung der 2 Prozent-Grenze wesentlich erschwert. Bei ihrer Verletzung ist die zuständige Eichbehörde zu informieren.
Um den Sachverhalt schnell bewerten zu können, hat der DVGW-Projektkreis "Abrechnungsverfahren im geschäftlichen Verkehr" eine einheitliche Meldevorlage erstellt und den Eichbehörden vorgeschlagen. Die Vorlage sowie ein Beispiel stehen den Netzbetreibern hier zum Download zur Verfügung.