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Im Gebäudesektor besteht ein hohes Klimaschutzpotenzial

02. Februar 2022

"Entscheidung begrenzt die Sozialverträglichkeit der Energiewende"

Statement vom DVGW-Vorstandsvorsitzenden Prof. Dr. Gerald Linke zum Antrags- und Förder-Stopp für einen großen Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Im Gebäudesektor besteht ein hohes Klimaschutzpotenzial; © iStock.com/geogif
Prof. Dr. Gerald Linke, Vorstandsvorsitzender des DVGW
Prof. Dr. Gerald Linke, Vorstandsvorsitzender des DVGW © DVGW

„Die kurzfristige Streichung dieser wichtigen Fördermaßnahmen ist ein gravierender Einschnitt bei den Bemühungen, den CO2-Ausstoß in Deutschland zu reduzieren. Politisch ist die Entscheidung insbesondere deshalb nicht nachvollziehbar, da die Bundesregierung ihr Kernanliegen, die Energiewende voranzutreiben und das Klima zu schützen, so unnötigerweise selbst beschneidet. Die Maßnahmen kommen auch zeitlich denkbar ungelegen, da jetzt die Weichen gestellt werden, gerade im Gebäudesektor mit Sanierungsvorhaben Chancen zu ergreifen, den Wärmemarkt zukunftsfähig im Sinne der Klimaneutralität auszurichten.

In Bestandsgebäuden sind Gastechnologien auf Basis von Brennwert bereits heute wesentlich kostengünstiger und CO2-ärmer und greifen auf eine bereits bestehende Infrastruktur zurück. Diese Infrastruktur wird zukünftig über klimaneutrale Gase ohne große Eingriffe leicht klimaneutral gestaltet werden können. Durch den Wegfall der BEG-Förderung für effiziente Gebäude werden dieses Potential und die Sozialverträglichkeit begrenzt, da wesentlich mehr klimaneutrale Energie benötigt wird.

Ein Wegfall der EEG-Umlage im Gegenzug verschiebt diesen Sachstand weiter zu Ungunsten der erneuerbaren Energieträger, da so der aktuell stark fossile Kohlestrom bevorzugt wird. Darüber hinaus werden andere Energieträger mit einer CO2-Steuer beaufschlagt, die den Hochlauf von beispielsweise klimaneutralen Gasen erheblich erschwert. Insgesamt werden nicht-elektrische Lösungen somit frühzeitig aus dem Markt gedrängt, indem sie unwirtschaftlich werden, während ihr Potential, klimaneutral zu werden, im Keim erstickt wird. Berücksichtigt man die aktuelle Struktur des Bestands im Wärmemarkt, geschieht dies zu Lasten des Steuerzahlers, der so zu einem Technologiewechsel gezwungen wird. Die Entscheidung der Bundesregierung ist somit nicht nur aus Klimaschutzgesichtspunkten falsch, sondern gefährdet auch die Sozialverträglichkeit.“

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