06. Februar 2026
Heute endet die Frist für Stellungnahmen zum neuen Entwurf der Düngegesetz-Novelle. Hierzu erklärt Dr. Wolf Merkel, Vorstand Wasser des DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.:
„Das Düngegesetz und seine Verordnungen sind entscheidend, um die seit Jahren anhaltende Nitratbelastung im Grundwasser zu reduzieren. Übermäßiges Düngen bedroht die Ressourcen für unser Trinkwasser – hier braucht es eine klare Kehrtwende. Die Politik hat jetzt die Chance, mit einer sachgerechten Weiterentwicklung des Düngerechts wirksamen Gewässerschutz durchzusetzen und zugleich landwirtschaftlichen Betriebe von übermäßiger Bürokratie zu entlasten.
Ein zentrales Element muss ein schlankes und verursachergerechtes Wirkungsmonitoring sein. Ohne Nährstoffbilanzen wird das nicht gelingen. Sie lassen sich einfach und robust auf Basis betrieblicher Daten erstellen. So werden sowohl gewässerschonende Betriebe sichtbar als auch solche mit überhöhten Stickstoffüberschüssen. Das ermöglicht verursachergerechte, zielgenaue Vorgaben und bildet zugleich eine belastbare Grundlage für das Risikomanagement in Trinkwassereinzugsgebieten.
Zusätzlich zur Verordnungsermächtigung für die Einführung des Wirkungsmonitorings muss das Düngegesetz die Voraussetzung für betriebliche Nährstoffbilanzen schaffen. Durch die Streichung der Regelungen zur Stoffstrombilanz ist das mit dem vorliegenden Entwurf nicht der Fall. Daher müssen entsprechende Regelungen in die Düngeverordnung aufgenommen werden. Ohne eine effektive Nitratregulierung darf das neue Düngegesetz nicht in Kraft treten.“