07. September 2026
Morgen wird im Deutschen Bundestag in einer öffentlichen Anhörung über den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes debattiert. Dazu erklärt Dr. Wolf Merkel, Vorstand Wasser des DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.:
„Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Regelungen zur Düngung mit dem neuen Gesetz weiterentwickelt werden sollen und appellieren an den Deutschen Bundestag, das Düngegesetz so auszugestalten, dass es die Voraussetzungen für die Reduzierung der aktuell vielerorts immer noch zu hohen Nitrateinträge in die Gewässer schafft. Dazu gehören eine möglichst schlanke Düngeverordnung mit ebenso wirksamen wie praktikablen Anforderungen an Düngung und Nährstoffmanagement. Dazu gehört aber auch ein Wirkungsmonitoring, das Stickstoffüberschüsse, die überhöhte Nitratbelastungen verursachen, in den Betrieben und auf den landwirtschaftlichen Flächen identifiziert und mit der Belastungssituation in den Gewässern verknüpft.
Die Einführung eines bundesweiten Wirkungsmonitorings kann ein Fortschritt sein, wenn es auf belastbaren betrieblichen Daten basiert und die Auswirkungen der Düngung auf die Gewässerqualität nachvollziehbar macht. An die Stelle der gestrichenen Stoffstrombilanzverordnung müssen daher verpflichtende betriebliche Nährstoffbilanzen treten. Sie müssen Transparenz über den Nährstoffhaushalt schaffen, betriebliche Nährstoffüberhänge frühzeitig sichtbar machen und eine fundierte Grundlage bieten, um Potenziale zur Verringerung von Stoffausträgen und Nährstoffverlusten zu identifizieren und geeignete Minderungsmaßnahmen abzuleiten.
Um die Betriebe so weit wie möglich von zusätzlichen Dokumentations- und Berichtspflichten zu verschonen, sind vorrangig bei den Behörden bereits verfügbare Daten zu nutzen. Wir begrüßen, dass der Entwurf des Düngegesetzes die Nutzung vorhandener Informationen, wie zum Beispiel der InVeKos-Daten, für das Wirkungsmonitoring vorsieht. Das ist eine deutliche Verbesserung gegenüber der heutigen Situation, die weniger Bürokratie und mehr Transparenz mit sich bringt. Erforderlich sind dabei Zielwerte für die Emissionen, also für die von den Betrieben verursachten Stoffausträge. Werden diese überschritten, müssen Maßnahmen zu deren Reduzierung eingeleitet werden. Immissionswerte, also die tatsächlich im Boden oder Gewässer messbaren Nitratbelastungen, sollten künftig vor allem dem Monitoring dienen und nicht mehr die Grundlage für ordnungsrechtliche Maßnahmen bilden.
Die Ursachen und das Ausmaß der Nitratbelastung unterscheiden sich regional erheblich. Daher sollten regional angepasste Konzepte zur Minderung der Nitratbelastung ermöglicht werden. Das gerade in Dänemark verabschiedete Düngegesetz kann ein Vorbild sein für eine verursachergerechte und gebietsspezifische Vorgehensweise.
Saubere Gewässer sind die Grundlage unserer Trinkwasserversorgung. Ihr Schutz vor Belastungen ist deutlich nachhaltiger und zudem wirtschaftlicher als jede nachträgliche Aufbereitung. Beim Nitrat bleibt das Düngegesetz das zentrale Steuerungsinstrument. Deshalb muss es ein Gewässerschutzgesetz im besten Sinne sein: wirksam in der Praxis, verhältnismäßig im Vollzug und europarechtskonform. Nur so lassen sich die Qualität unserer Trinkwasserressourcen langfristig sichern und die Lebensgrundlage kommender Generationen erhalten.“