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Gelbe Gas- und blaue Wasserrohre in einer Baustelle

10. Juni 2026

Deutsche Gasnetzbetreiber: Europäische Vorreiter bei der Methanemissionserfassung

DVGW agiert rechtskonform
Gas- und Wasserverteilnetz; © Fotolia, Sigtrix

Das Bestreben Europas ist es, seine Treibhausgasemissionen zu verringern. Neben dem bekanntesten Treibhausgas Kohlendioxid (CO2) wird dabei auch die Freisetzung von Methan in den Blick genommen, mit dem Ziel, diese weiter zu reduzieren. Das ist sinnvoll, vor dem Hintergrund, dass Methan einen höheren Treibhausgasfaktor als CO2 hat. Andererseits bewegt man sich gerade in Deutschland bei den gut erhaltenen Verteilnetzen auf einem sehr niedrigen Niveau: Diffuse Methan-Emissionen von Erdgas sind seit 1990 um 40 Prozent zurückgegangen, und derzeit errechnen wir, dass der Transport in den Gasverteilnetzen lediglich 0,11 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen Deutschlands verursacht.

Die Gasverteilnetze in Europa weisen unterschiedliche Ausgangsbedingungen und Entwicklungsstände auf. Deutschland erreicht dabei durch langjährige technische Weiterentwicklungen und den Einsatz moderner Rohrleitungsmaterialien ein sehr hohes Sicherheitsniveau mit deutlich gesunkenen Leckageraten. Vor diesem Hintergrund sieht die seit 2024 geltende EU-Methanverordnung (MER) eine jährliche Berichterstattung zu Methanemissionen vor.

Der DVGW Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. nimmt frühzeitig Aufgaben der technischen Selbstverwaltung der Gaswirtschaft wahr und unterstützt die Umsetzung der MER mit Grundlagenforschung, Technischen Regelwerken, Schulungs- und Weiterbildungsangeboten und IT-gestützten Hilfestellungen. Betreiber und Behörden können sich daran orientieren.

Vorreiterrolle in Europa

In den Jahren 2019 bis 2024 wurden in zwei umfangreich angelegten Messkampagnen (ME DSO 1.0 und ME DSO 2.0) über 1.500 Messungen an Gasanlagen und erdverlegten Gasverteilleitungen durchgeführt. Der Umfang dieser Messkampagnen ist in Europa einzigartig. Diese Messungen lassen daher einen sehr genauen und repräsentativen Schluss über die gesamtdeutschen Methanemissionen zu.

Beginnend mit dem Berichtsjahr 2024 verschärfen sich von Jahr zu Jahr die Reporting-Anforderungen für die Betreiber:

  • Für 2024 waren noch Schätzwerte auf Basis von statistischen Daten (generische Emissionsfaktoren) ausreichend.
  • Seit 2025 müssten – soweit möglich – Messungen an der Quelle durchgeführt werden. Hilfsweise, sofern keine Messungen z.B. an erdverlegten Leitungen möglich sind, können nach Art. 12 (2) MER spezifische Emissionsfaktoren genutzt werden.
  • Ab 2026 sind dann zusätzlich Messungen auf Standortebene durchzuführen. Soweit Messungen nicht möglich sind, können jedoch weiterhin spezifische Emissionsfaktoren genutzt werden.

Da für die Messkampagnen ME DSO 1.0 und ME DSO 2.0 umfangreiche Messungen, kategorisiert für verschiedene Anlagentypen oder Rohrleitungsmaterialien, anhand anerkannter und etablierter Messtechniken und unter wissenschaftlicher Begleitung durchgeführt worden sind, konnten die hierbei ermittelten Emissionsfaktoren in der Methanemissionsberichterstattung für die beiden zurückliegenden Jahre 2024 und 2025 genutzt werden.

Da die deutsche Gasversorgung von rund 700 lokalen Verteilnetzbetreibern erbracht wird, ist der Reporting-Aufwand im europäischen Vergleich überdurchschnittlich hoch. Aus diesem Grund stellt der DVGW den Unternehmen ein Hilfswerkzeug zur Verfügung, um einheitlich und mit hoher Qualität die Meldedaten wie Kilometerlängen, Drücke und vor allem Methanleckraten berichten zu können. Die Daten werden ferner benötigt, um sie an das Umweltbundesamt zu senden und um einen gesamtdeutschen Überblick zu erstellen. Das Tool nennt sich GaWaS (Gas-Wasser-Statistik).  

Das Reporting-Tool GaWaS

Das Reporting-Tool GaWaS hat bereits beim ersten Bericht für das Jahr 2024 die Anforderungen der MER übererfüllt, da schon 2024 repräsentative und spezifische Messdaten im Tool implementiert worden waren, die erst für das Berichtsjahr 2025 erforderlich wurden.

Das Tool wird, da sich die Anforderungen der MER jährlich weiterentwickeln, fortlaufend auf seine Kongruenz mit der Verordnung überprüft und aktualisiert. Auch für das Berichtsjahr 2026 steht turnusmäßig eine Aktualisierung des GaWaS-Tools zum 01.01.2027 an.
Aufgrund der sich verschärfenden Vorgaben zur Berichterstattung werden in der aktualisierten Version die spezifischen Emissionsfaktoren nicht mehr unmittelbar als Default-Werte voreingetragen sein.

Die Rolle des DVGW

Der DVGW unterstützt die Betreiber, denen die Aufgabe der Berichterstellung obliegt.

So sind etwa betriebswichtige Inhalte und Auflagen in das DVGW-Regelwerk überführt worden. In den letzten fünf Jahren wurde eine eigene Regelwerksreihe (G 465er Reihe für die sicherheitsbedingte Rohrnetzüberprüfung) entwickelt und an die MER angepasst.

Für die fachgerechte Bedienung des Reporting-Tools GaWaS findet man u.a. Anleitungen im Internet.

Der DVGW bietet zudem diverse Schulungen an, die mit insgesamt über 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern sehr gut besucht waren. Dies belegt den Umsetzungswillen und das Interesse der Branche deutlich und zeigt, dass der DVGW das Thema sehr ernst nimmt.

Die Aufgabe der Betreiber

Die Erstellung der Methanemissionsberichte obliegt den Betreibern zur direkten Übermittlung an die Behörden, die Prüfung der Berichte hat durch akkreditierte Prüfstellen zu erfolgen. Der DVGW stellt mit dem GaWaS Tool, inkl. der Möglichkeit der Eingabe eigener Messdaten, eine EU-rechtskonforme Möglichkeit der Berichterstattung zur Verfügung. Der DVGW steht seinen Mitgliedern als verlässlicher Partner bei der Umsetzung der MER zur Seite und sucht aktiv den Dialog mit den zuständigen Behörden, um Rechtssicherheit für die Betreiber herzustellen.

Einordnung der Kritik der Deutschen Umwelthilfe

Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) erhebt nun öffentlich den Vorwurf, durch die Nutzung des GaWaS Tools hätten die Verteilnetzbetreiber nicht korrekt berichtet.

Auch wenn der DUH in diesem Punkt keine staatlich oder rechtlich zugedachte Kontrollfunktion obliegt, so lässt sich festhalten:

  • Die Benutzung von GaWaS zur Methanemissionsberichtserstattung war für das Berichtsjahr 2025 zielführend und führte bei korrekter Bedienung und Beachtung der MER zu regelkonformen Emissionsberichten.
  • Die Berichterstattung muss für das Berichtsjahr 2025 grundsätzlich auf Basis von direkten Messungen durchgeführt werden. Ist dies nicht möglich, können Betreiber sog. „Default-Werte“ als spezifische Emissionsfaktoren nutzen. Mit diesen Default-Werten kann in den in Art. 12 (2) MER genannten Ausnahmefällen die MER-Berichtpflicht rechtssicher erfüllt werden.
  • In Art. 12 (2) MER heißt es explizit: „Ist eine direkte Messung nicht möglich, so werden für die Berichterstattung spezifische Emissionsfaktoren verwendet, die auf Quantifizierungen oder Stichproben an der Quelle beruhen.“ Diese Ausnahme ist nicht befristet, sondern situativ geregelt. Die Messung bleibt der Regelfall, der Ausnahmefall liegt dann vor, wenn eine Messung (a) technisch nicht möglich, (b) unverhältnismäßig oder (c) nicht zugänglich ist, was häufig bei erdverlegten Leitungen im urbanen Raum der Fall ist.
  • Dass die zuständigen Behörden einzelne Auslegungsfragen zur Anwendung spezifischer Emissionsfaktoren unterschiedlich bewerten können, ist in einer frühen Regulierungsphase vollkommen normal. Der DVGW steht hier im direkten Austausch, um im Interesse seiner Mitglieder Klarheit zu schaffen.

Der von der DUH erhobene Vorwurf trifft nicht zu. Vielmehr nehmen die deutschen Gasnetzbetreiber eine Vorreiterrolle in Europa ein und entwickeln gemeinsam mit dem DVGW stetig die Mess-Infrastruktur weiter, um noch besser zu werden.

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