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Wohngebiet in Deutschland

20. April 2023

Kabinettsverabschiedung Gebäudeenergiegesetz

Die Ampelregierung konterkariert mit ihrem derzeitigen Handeln den ursprünglich sich zu eigen gemachten Ansatz, Technologieoffenheit zuzulassen.
Alle Optionen für mehr Klimaschutz im Gebäudesektor müssen berücksichtigt werden.; © iStock.com/geogif
Prof. Dr. Gerald Linke, Vorstandsvorsitzender des DVGW
Prof. Dr. Gerald Linke, Vorstandsvorsitzender des DVGW © DVGW

Prof. Dr. Gerald Linke, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW), erklärt zu dem gestern im Bundeskabinett verabschiedeten Gebäudeenergiegesetz: 

„Mit dem Gebäudeenergiegesetz in seiner jetzigen Form straft die Bundesregierung Bürgerinnen und Bürger sowie den deutschen industriellen Mittelstand in nie gekanntem Ausmaß ab. Es ist eine Ohrfeige für Millionen von Verbraucherinnen und Verbrauchern und Unternehmen, die zukünftig klimafreundliche Gase als Heizenergie oder für Fertigungsprozesse nutzen wollen. Die Pläne der Bundesregierung gehen an der Lebenswirklichkeit in Deutschland sowie den Anforderungen an die betriebliche Praxis vorbei. Das Gebäudeenergiegesetz erweckt in der vorliegenden Form den Eindruck, als müsse es als Steigbügel herhalten, um durch die Hintertür eine Vollelektrifizierung der Energieversorgung einzuleiten. Anders ist es nicht zu erklären, dass für die längst begonnene, dringend benötigte Anpassung der Infrastruktur zur Nutzung von Biomethan und Wasserstoff derart hohe Hürden aufgebaut werden:

So muss das gesamte Gasnetz schon bis Ende 2034 vollständig mit klimaneutralem Wasserstoff betrieben werden – und nicht erst 2045. Die Gasnetzbetreiber sind gezwungen, schon zu Anfang 2024 einen Transformationsplan für klimaneutrale Gase vorlegen, während die Wärmenetzbetreiber dafür bis Ende 2026 Zeit haben. Zusätzlich soll die Durchleitung von Biomethan im Gasnetz nach 2034 de facto verboten werden. Dem Heizen mit Biomethan wird dadurch jede Chance versagt – trotz des erheblichen inländischen Erzeugungspotenzials, das zusammen mit dem von Wasserstoff reichen würde, den deutschen Wärmemarkt komplett zu versorgen. Die Ampelregierung konterkariert mit ihrem derzeitigen Handeln den ursprünglich sich zu eigen gemachten Ansatz, Technologieoffenheit zuzulassen. 

Unter diesen Umständen wird kein Gasnetzbetreiber die Transformation zu Wasserstoff einleiten und bereits getätigte Anstrengungen einstellen. Damit wird der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft vollständig im Keim erstickt und sehenden Auges ein riskanter Weg in die zukünftige Energieversorgung genommen. Die Konsequenzen reichen weit über den Gebäudebestand hinaus: Ohne eine Transformation der Gasnetze können auch die Industrie und der Mittelstand nicht flächendeckend mit klimaneutralem Gas beliefert werden. Eine Deindustrialisierung und weitgehende Abwanderung bedeutender Wirtschaftssektoren wären die Konsequenz.

Das Gesetz muss im parlamentarischen Verfahren dringend nachgebessert werden. Nur wenn allen technologischen Optionen, die auf eine Senkung der CO2-Emissionen einzahlen, die Türen geöffnet werden, kann der Heterogenität des Gebäudebestands und den Bedürfnissen von Industrie und Mittelstand Rechnung getragen werden.“

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