12. Februar 2026
Der DVGW bedankt sich für die Möglichkeit zur Stellungnahme zu dem vom BMLEH am 15.Januar 2026 vorgelegten Referentenentwurf für ein zweites Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes (DüngG-E).
Neben Regelungen zum Inverkehrbringen von Düngemitteln sollen mit der Änderung des Düngegesetzes insbesondere die Regelungen zur Stoffstrombilanz gestrichen und neue Regelungen für ein Wirkungsmonitoring als Beleg für die Wirksamkeit der Düngeverordnung für die Erreichung der Ziele der EG-Nitratrichtlinie geschaffen werden.
Der DVGW begrüßt, dass es gemäß § 1 Nr. 4 DüngG-E weiterhin Zweck des Gesetzes ist, „einen nachhaltigen und ressourceneffizienten Umgang mit Nährstoffen bei der landwirtschaftlichen Erzeugung sicherzustellen, insbesondere Nährstoffverluste in die Umwelt so weit wie möglich zu vermeiden“.
Der DVGW betont, dass der Handlungsdruck zur Erreichung der mit dem Gesetzeszweck verbundenen Gewässerschutzziele nach wie vor groß ist und die bestehenden Regelungen des Düngerechts nicht ausreichen, um die Ziele der EG-Nitratrichtlinie zu erreichen.
Aus dem jüngsten Nitratbericht der Bundesregierung lässt sich keine Trendwende bei den Nitratbelastungen des Grundwassers ableiten, die auf Effekte der Düngeverordnung zurückzuführen ist. Zudem wird bei der laufenden Umsetzung der Trinkwassereinzugsgebieteverordnung auf Basis des Wasserhaushaltsgesetzes deutlich, dass ein wesentlicher Teil der für die Trinkwasserressourcen in Deutschland identifizierten Risiken aus der landwirtschaftlich verursachten Nitratbelastung des Grundwassers stammen.
Diese Stellungnahme ist Bestandteil der Themenseite Düngemittel und Nitrat.