09. Juni 2026
Der DVGW begrüßt, dass Gashochdruckleitungen ausdrücklich vom Anwendungsbereich der Verordnung ausgenommen sind. Zudem sollten Wasserstoffhochdruckleitungen analog zu Gashochdruckleitungen behandelt werden. Zusätzlich ist eine Klarstellung hinsichtlich Kohlendioxidleitungen und sogenannten “Umstellungsleitungen” notwendig.
Diese Stellungnahme ist Bestandteil der Themenseite Leitungstechnik.