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16. März 2016

§ 5 Mess- und Eichverordnung (MessEV)

Stellungnahme zur Kommentierung
DVGW-Stellungnahme vom 16. März 2016

Rechtsunsicherheit beim Betrieb von Brennwertrekonstruktionssystemen (Reko-Systemen)

Durch den geltenden § 5 der Mess- und Eichverordnung (MessEV), in Kraft getreten am 01.01.2015, besteht Rechtsunsicherheit beim Betrieb von Brennwertrekonstruktionssystemen (Reko-Systemen, siehe Anlage A), da diese geeichten Eingangsgrößen benötigen, die z. T. von Messanlagen größer 150.000 m3/h im Normzustand stammen.

Der DVGW hat dazu eine Kommentierung abgegeben.

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