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19. August 2022

Stellungnahme Entwürfe EnSikuV und EnSimiV

zu den Entwürfen einer Kurzfristenergiesicherungsverordnung (EnSikuV) und einer Mittelfristenergiesicherungsverordnung (EnSimiV)
DVGW-Stellungnahme vom 19. August 2022

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 15.08.2022 Referentenentwürfe zu zwei Verordnungen der Bundesregierung zur Sicherung der Energieversorgung vorgelegt und im Rahmen einer Anhörung am 18.08.2022 zur Diskussion gestellt. Die Verordnungen sollen einen Beitrag zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (Kurzfristenergiesicherungsverordnung – EnSikuV) und über mittelfristig wirksame Maßnahmen (Mittelfristenergiesicherungsverordnung – EnSimiV) leisten.

Der DVGW wurde in die Verbändeanhörung zu den Referentenentwürfen nicht einbezogen, sieht jedoch Änderungsbedarf bei den Verordnungsentwürfen, der im Rahmen dieser Stellungnahme dargelegt wird. Aufgrund seiner Tätigkeit als zentraler, staatlich anerkannter Regelsetzer in den Bereichen Gas und Wasser regt der DVGW eine Beteiligung des DVGW bei zukünftigen Rechtssetzungsverfahren und Konsultationen zu den oben genannten Themen dringend an: Das DVGW-Regelwerk bildet die Grundlage für alle Aktivitäten in der Gas- und Wasserwirtschaft. Es umfasst die technischen Regeln und DIN-Normen und bietet Handlungs- sowie Rechtssicherheit für Unternehmen, Berater, Ingenieure oder Gesundheitsämter.

Ansprechpartner
Bei Fragen zu dieser Stellungnahme wenden Sie sich bitte an
Robert Ostwald
Hauptgeschäftsstelle, Standort Berlin / Ordnungspolitik, Presse und Öffentlichkeitsarbeit

Telefon+49 30 79 47 36-60
Weitere Informationen zum Thema

Diese Stellungnahme ist Bestandteil der Themenseite Gasversorgung in Deutschland