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Im Vorergrund ragen fliederfarbene Gasfaserkabel in eine Baustelle, im HIntergrund steht ein Bauarbeiter mit dem Rücken zu Betrachtenden in der Baugrube.

27. März 2026

Stellungnahme zum Entwurf des TKG-Änderungsgesetzes 2026

Stellungnahme vom 27. März 2026 zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den TK-Netzausbau
Glsafaserausbau; © iStock.com / Deepblue4you
DVGW-Stellungnahme vom 27. März 2026

Der DVGW bedankt sich für die Möglichkeit zur Stellungnahme zu dem vom BMDS am 2. Februar 2026 vorgelegten Referentenentwurf zur Änderung des TKG und zur Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den TK-Netzausbau (TKG-Änderungsgesetz 2026). 

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den flächendeckenden Glasfaser- und Mobilfunknetzausbau mit gezielten gesetzlichen Vorgaben, wie einer Vereinfachung und Beschleunigung der Genehmigungsverfahren sowie des Netzausbaus, entscheidend voranzubringen.

Nach § 1 Abs. 1 TKG-Entwurf ist die Förderung einer leistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur von überragendem öffentlichen Interesse. Dieses Ziel soll „als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden“. Diese Formulierung priorisiert TK-Ausbauinteressen in Abwägungen und kann in der Praxis Sicherheits-, Integritäts- und Hygienebelange der Gas- und Wasserversorgung verdrängen, sofern kein Ausgleichsmechanismus normiert ist. 
 
Aus Sicht des DVGW fehlt eine Abwägungsleitplanke: Der generelle Vorrang kann de facto zu einer systematischen Untergewichtung von Betriebssicherheit (Gas) und Trinkwasserhygiene führen – gerade in Eilverfahren oder standardisierten Verwaltungsabläufen. 

 

Ansprechpartner
Bei Fragen zu dieser Stellungnahme wenden Sie sich bitte an
Frank Dietzsch
Hauptgeschäftsstelle / Gastechnologien und Energiesysteme
Telefon+49 228 91 88-914
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Diese Stellungnahme ist Bestandteil der Themenseiten Sicherheit und Trinkwasserhygiene.

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