27. März 2026
Der DVGW bedankt sich für die Möglichkeit zur Stellungnahme zu dem vom BMDS am 2. Februar 2026 vorgelegten Referentenentwurf zur Änderung des TKG und zur Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den TK-Netzausbau (TKG-Änderungsgesetz 2026).
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den flächendeckenden Glasfaser- und Mobilfunknetzausbau mit gezielten gesetzlichen Vorgaben, wie einer Vereinfachung und Beschleunigung der Genehmigungsverfahren sowie des Netzausbaus, entscheidend voranzubringen.
Nach § 1 Abs. 1 TKG-Entwurf ist die Förderung einer leistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur von überragendem öffentlichen Interesse. Dieses Ziel soll „als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden“. Diese Formulierung priorisiert TK-Ausbauinteressen in Abwägungen und kann in der Praxis Sicherheits-, Integritäts- und Hygienebelange der Gas- und Wasserversorgung verdrängen, sofern kein Ausgleichsmechanismus normiert ist.
Aus Sicht des DVGW fehlt eine Abwägungsleitplanke: Der generelle Vorrang kann de facto zu einer systematischen Untergewichtung von Betriebssicherheit (Gas) und Trinkwasserhygiene führen – gerade in Eilverfahren oder standardisierten Verwaltungsabläufen.
Diese Stellungnahme ist Bestandteil der Themenseiten Sicherheit und Trinkwasserhygiene.