
Hier finden kleine Wasserversorgungsunternehmen exakt auf Sie zugeschnittene Unterstützung in Form von Arbeitshilfen, Fortbildungsangeboten und Fachinformationen.
In Baden-Württemberg gibt es derzeit rund 1325 Wasserversorgungsunternehmen.
Knapp 950 dieser Unternehmen versorgen eine Gemeinde mit maximal 8.000 Einwohnern.
Insbesondere für diese kleinen Wasserversorgungsunternehmen ist die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik unter Wahrung der dafür notwendigen Personalqualifikation eine immer größer werdende Herausforderung. Die DVGW-Landesgruppe Baden-Württemberg möchte deshalb speziell diese Unternehmen mit Arbeitshilfen, Fortbildungsmöglichkeiten und Fachinformationen unterstützen.
Die Arbeitshilfen sollen Sie bei der täglichen Arbeit und bei der Selbsteinschätzung Ihrer Wasserversorgung unterstützen.
Diese Musterfolien sollen Ihnen dazu dienen, im kommunalen Umfeld für die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik zu werben und Lösungswege aufzuzeigen, falls dafür regionale Kooperationen notwendig sind bzw. werden.
Wir gehen davon aus, dass in nächster Zeit die Nachfragen von Gemeinden nach Unterstützungsdienstleistungen bis hin zu vollumfänglichen technischen Betriebsführungen bei benachbarten, größeren WVU und Stadtwerken zunehmen werden. Hierbei sollen Ihnen die bereitgestellten Mustervorträge helfen, bei den kommunalen Entscheidern das notwendige Bewusstsein für einen ordnungsgemäßen Betrieb der Wasserversorgungsanlagen und –netze zu schaffen. Gerne können Sie diese natürlich mit Ihren eigenen, regionalen Folien ergänzen. Sehen Sie diese Vorlagen wirklich nur als Mustervorlage, die Sie für Ihre unternehmensspezifische Aufbereitung nutzen können.
Falls Sie Power-Point-Versionen der Präsentationen benötigen, geben Sie uns bitte Bescheid. Wir lassen Ihnen gerne einen Link zum Web-Download zukommen.
Es ist vorgesehen, die Präsentationen mindestens einmal jährlich zu aktualisieren. Ihre Ergänzungs- und Verbesserungsvorschläge nehmen wir gerne auf und werden diese in die Überarbeitung einfließen lassen.
Bei weiterem Erläuterungsbedarf und für Rückfragen erreichen Sie uns über die bekannten Kontaktdaten
Wie für das Brot den Bäcker und für das Fleisch den Metzger, gibt es auch für das Trinkwasser eigene Ausbildungsberufe. Die notwendige Qualifikation des verantwortlichen Personals der Wasserversorgung ist in dem DVGW-Arbeitsblatt W 1000 festgelegt. Dieses senden wir Ihnen gerne kostenfrei zu (solange der Vorrat reicht).
Jährlich finden in ganz Baden-Württemberg 32 regionale Veranstaltungen mit rund 1.400 Teilnehmenden statt. Aktuelle Wasserthemen werden speziell für
Wasserwärter praxisgerecht aufbereitet und dienen zur Weiterbildung und dem Erfahrungsaustausch.
Die Berufliche Bildung des DVGW führt eine Vielzahl an Fachveranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung von Personal in der Wasserversorgung durch.
Des Weiteren werden auch Vorbereitungskurse für stattlich anerkannte Abschlüsse wie der "Fachkraft für Wasserversorgungstechnik" angeboten.
Benötigen Sie weitere Unterstützung, so werden Sie vielleicht bei der Auswahl folgender Dienstleistungen fündig.
Die Auswahl erhält die wichtigsten DVGW-Regelwerksblätter für kleine Wasserversorgungsunternehmen.
Als Online-Version ist diese für DVGW-Mitgliedsunternehmen schon für 21,00 € pro Monat (Stand Jan. 2020) erhältlich.
Die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH des Gemeindetags Baden-Württemberg bietet in Kooperation mit technisch erfahrenen Beratern die Einführung eines Betriebs- und Organisationshandbuches (BOH) für Wasserversorgungsunternehmen an.
Die DVGW Service & Consult GmbH unterstützt Sie bei der Einhaltung der Arbeitssicherheit, bietet die Grundbetreuung gemäß DGUV Vorschrift 2 an oder hilft Ihnen bei der Vorbereitung zum Technischen Sicherheitsmanagement (TSM).
Für Ihre Fragen zur Wasserversorgung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Weitere Anlaufstellen finden Sie anbei aufgelistet.
Den für Sie zuständigen Lehrer und Sprecher finden Sie in der Übersichtskarte unter folgendem Link.
Die für Sie zuständige Gesundheitsbehörde bei den Stadt- und Landkreisen.
Die für Sie zuständige Wasserbehörde bei den Stadt- und Landkreisen.