Abschaltung Ihrer alten Zugangsdaten am 17. Februar 2026
Ab dem 17. Februar 2026 erfolgt der Login zum DVGW Online-Regelwerk ausschließlich über das DVGW-Servicecenter.
Bitte registrieren Sie sich, wenn Sie das im Vorfeld noch nicht erledigt haben, im DVGW-Servicecenter, um das Regelwerk weiter nutzen zu können.
für den Zugang zum Online-Regelwerk
Ihr Zugang zum DVGW-Servicecenter ist personenbezogen – verwenden Sie daher bitte Ihre persönliche E-Mail-Adresse als Benutzernamen. Allgemeine Adressen wie info@ihrefirma.de sind nicht zulässig.
Damit Ihr Zugang zum DVGW Online-Regelwerk korrekt zugeordnet wird, geben Sie bei der Registrierung bitte das Unternehmen als Arbeitgeber an, das das Regelwerk abonniert hat. Auch bei einem Arbeitgeberwechsel kann Ihr Zugang entsprechend angepasst werden.
Im DVGW-Servicecenter können Sie neue Regelwerk-Abonnements freischalten und als Regelwerk-Admin die Nutzerverwaltung Ihres Unternehmens übernehmen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unseren Häufig Gestellten Fragen:
Am besten registrieren Sie sich mit Ihrer aktuellen dienstlichen-E-Mail-Adresse. Sollten Sie keine eigene dienstliche E-Mail-Adresse haben, können Sie sich auch mit einer privaten E-Mail-Adresse registrieren.
Wichtig ist, dass Sie bei der Registrierung im Servicecenter als Arbeitgeber das Unternehmen auswählen, das das Regelwerk-Abonnement abgeschlossen hat. Nur so erhalten Sie Zugriff auf die Inhalte Ihres Abonnements.
Das können Sie ganz einfach überprüfen, indem Sie versuchen, sich im DVGW-Servicecenter anzumelden und dabei keine Anmeldedaten eingeben, sondern stattdessen den Link Passwort vergessen in der Registrierungsmaske anklicken. Geben Sie dort Ihre E-Mail-Adresse ein. Kommt die Meldung zurück Es wurde kein Benutzer mit den angegebenen Anmeldeinformationen gefunden, haben Sie noch keinen Servicecenter-Account. Mit Neu registrieren können Sie den Registrierungsvorgang starten (s. Anleitung zur Registrierung). Versuchen Sie sicherheitshalber sowohl Ihre dienstliche als auch Ihre private E-Mail-Adresse, bevor Sie sich neu registrieren.
Wenn Sie bei der Registrierung bei der Suche nach Ihrem Arbeitgeber verschiedene Standorte finden, ordnen Sie sich bitte dem Standort zu, an dem Sie arbeiten. Sollten Sie dann nach dem 17. Februar nach dem Login in das DVGW-Regelwerk Ihr Abonnement nicht sehen, wenden Sie sich bitte an den wvgw-Kundenservice, der Ihrem Standort dann die korrekten Rechte zuweisen kann.
Wenn Sie die Fehlermeldung erhalten “Bei der Anmeldung hat etwas nicht geklappt. Versuchen Sie es noch mal. Sollte das Problem weiterhin bestehen, wenden Sie sich an den Systemadministrator der Website”, schreiben Sie bitte eine E-Mail an anregungen(at)dvgw.de und geben dabei an, bei welcher E-Mail-Adresse das Problem auftritt und bei welchem Unternehmen Sie arbeiten. Wir melden uns dann bei Ihnen, wenn wir das Problem behoben haben.
Nein, für die Studierenden mit Campus-Lizenz ändert sich nichts. Sie sind nicht von der Umstellung des Login-Prozesses betroffen.
Nein, dies ist nicht möglich. Alle alten Freischaltcodes verlieren am 17. Februar 2026 ihre Gültigkeit. Nutzen Sie zur Freischaltung Ihres Abonnements ausschließlich den neuen Freischaltcode, dene Sie als Neukunde automatisch oder für Bestandskunden auf Nachfrage beim Kundenservice des wvgw erhalten. Wenn Ihr Unternehmen einen Regelwerk-Admin ernannt hat, kann dieser Sie freischalten oder Ihnen dafür den Freischaltcode zur Verfügung stellen (s. nächsten Frageblock).
Die alten Freischaltcodes bestanden aus einer sechsstelligen Nummer.
Die neuen Freischaltcodes sind ebenfalls sechsstellig und bestehen aus Buchstaben und Zahlen.
Schritt 1:
Prüfen Sie, ob Sie bei der Registrierung den richtigen Arbeitgeber ausgewählt haben. Ihr Arbeitgeber muss der Inhaber des Regelwerk-Abonnements sein. Sie arbeiten an einem anderen Standort des Unternehmens und nicht am Hauptsitz? Beachten Sie bitte die Antwort auf die Frage nach den Standorten weiter oben. Arbeiten Sie bei einem Tochterunternehmen des Inhabers, sind Sie i.d.R. nicht berechtigt, das Regelwerk-Abonnement des Mutterunternehmens zu nutzen.
Schritt 2:
Ihr Arbeitgeber ist korrekt angegeben? Dann muss Ihr Abonnement nur noch freigeschaltet werden. Wenden Sie sich dafür an Ihr Unternehmen. Es gibt zwei Möglichkeiten für Unternehmen, ihre Mitarbeiter für die Nutzung des Regelwerks freizuschalten. Sie können einen Freischaltcode an die Mitarbeiter verteilen, die das Regelwerk nutzen dürfen. Mit diesem Freischaltcode können Sie im DVGW-Servicecenter das Unternehmensabonnement für sich freischalten. Der Freischaltcode kann auch beim wvgw-Kundenservice erfragt werden (s. obere Frage). Alternativ kann Ihr Unternehmen einen Regelwerk-Admin ernennen, der die Freigaben manuell erteilt und verwaltet. Informationen, wie die Rolle Regelwerk-Admin vergeben wird, entnehmen Sie bitte dem nächsten Fragenblock.
Der Regelwerk-Admin kann die Leserechte auf das DVGW-Regelwerk-Abonnement seines Unternehmens eigenständig verwalten. Damit setzen wir einen vielfachen Kundenwunsch um.
Der Regelwerk-Admin sieht die Liste aller Mitarbeiter seines Unternehmens, die in unserer Datenbank hinterlegt sind. Er kann neue Mitarbeiter anlegen und ausgetretene Mitarbeiter löschen.
Er kann jedem Mitarbeiter die Leserechte auf das Abonnement erteilen oder bereits erteilte Leserechte nachträglich entziehen.
Er kann den Freischaltcode des Regelwerkabonnements seines Unternehmens einsehen.
Voraussetzung für die Rolle ist eine Registrierung im DVGW-Servicecenter. Registrieren Sie sich dort mit Ihrer dienstlichen E-Mail-Adresse und wählen als Arbeitgeber das Unternehmen aus, das im Besitz des Regelwerk-Abonnements ist, das Sie verwalten möchten (zur Registrierung s. den oberen Fragen-Block).
Wenden Sie sich nach der Registrierung im DVGW-Servicecenter an den wvgw-Kundenservice. Benutzen Sie dabei die dienstliche E-Mail-Adresse, mit der Sie sich im DVGW-Servicecenter registriert haben und geben die Kundennummer sowie die Abonnement-Nummer Ihres Unternehmens an:
Die Anzahl der Regelwerk-Admins ist nicht begrenzt.
Nein, die Nutzung der Administrator-Funktion ist optional. Für größere Unternehmen bietet sie aber viele Vorteile:
Wenn Sie als Regelwerk-Admin bei der Neuanlage eines Mitarbeitenden im DVGW-Servicecenter diese Fehlermeldung erhalten, bedeutet dies, dass die E-Mail-Adresse bereits in der Datenbank vorhanden ist. Wenn Sie den Mitarbeiter in Ihrer Übersicht nicht sehen, liegt das daran, dass der Mitarbeitende Ihrem Unternehmen noch nicht zugeordnet ist.
Schreiben Sie den Mitarbeitenden an und bitten ihn, sich mit dieser E-Mail-Adresse im DVGW-Servicecenter zu registrieren, sofern er das noch nicht erledigt hat. Bei der Registrierung mit derselben E-Mail-Adresse wird diese direkt mit dem in der Datenbank bereits bestehenden Datensatz verknüpft. Weisen Sie ihn darauf hin, dass der während der Registrierung sich Ihrem Unternehmen als Mitarbeitender zuordnen soll. Danach können Sie dem Mitarbeitenden die entsprechenden Leserechte vergeben oder ihm den Freischaltcode mitteilen, damit er auf das Unternehmensabonnement zugreifen kann.
Dass es einen Datensatz mit dieser E-Mail-Adresse in der Datenbank gibt, bedeutet nicht automatisch, dass es dazu auch einen Servicecenter-Account gibt. Im Rahmen der Umstellung des Logins wurden alle Nutzenden des Online-Regelwerks importiert, die in den letzten 365 Tagen vor Import das Online-Regelwerk mindestens einmal genutzt haben. So sind die aktuellen Nutzer alle schon als Datensatz importiert wurden. Sie benötigen jedoch noch einen Servicecenter-Account, den sie selbst erstellen müssen, da dabei die Zugangsdaten für das Online-Regelwerk erstellt werden.
Das kann er überprüfen, indem er den Link “Passwort vergessen” in der Registrierungsmaske anklickt und dort seine E-Mail-Adresse eingibt. Kommt die Meldung zurück Es wurde kein Benutzer mit den angegebenen Anmeldeinformationen gefunden, hat er noch keinen Servicecenter-Account. Mit Neu registrieren kann der den Registrierungsvorgang starten (s. Anleitung zur Registrierung).