01. April 2006
Der Messstellenbetreiber (in der Regel das Versorgungsunternehmen) muss als verantwortliche und kompetente Stelle bereits bei der Beschaffung neuer Messgeräte mittels entsprechender Qualitätssicherungsverfahren dafür Sorge tragen, dass die eingesetzten Messgeräte die Anforderungen an Messrichtigkeit und Messbeständigkeit erfüllen.
Ziel dieses Leitfadens ist es, für beide Seiten (Käufer und Lieferant) klare und einheitliche Rahmenbedingungen für Wareneingangsprüfungen zu geben, anhand derer das notwendige Qualitätssicherungsverfahren durchgeführt werden kann. Es werden alle notwendigen Schritte von der Losbildung bis zur Auswertung (Annahme oder Zurückweisung der Lieferung) beschrieben.
DVGW-Information Gas Nr. 14