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Stellungnahme vom 12.05.2023
Entwurfes, insbe-sondere der Verringerung des erforderlichen Umfangs der Aufbereitung von Rohwasser zu Trinkwasser, ist der Fokus auf das Verursacherprinzip zu legen. II. Zu enge Frist Es ist nicht nachvollziehbar [...] von Entnahmestellen…