
Wichtige Informationen zur Gasabrechnung für Mieter
Klare Regeln sorgen für genaue Messung
In Deutschland erfolgt die Gasabrechnung auf der Grundlage eichrechtlicher Vorschriften sowie nach den anerkannten Regeln der Technik, hier insbesondere nach den DVGW-Arbeitsblättern "Gasabrechnung" (G 685-1 bis -8). Die in diesen Arbeitsblättern festgelegten Verfahren sind mit den Landesbehörden für das Eichwesen und der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt abgestimmt und entsprechen den Bestimmungen des Eichrechts.
Bei der Erarbeitung der Arbeitsblätter wurde darauf geachtet, dass die Regelungen eine für den Verbraucher transparente und nachvollziehbare Gasabrechnung ermöglicht. Die Durchführung der Gasabrechnung unterliegt dabei der Kontrolle der zuständigen Eichämter des jeweiligen Bundeslandes, so dass die Einhaltung der getroffenen Regelungen gewährleistet ist.
Für eine Gasabrechnung wird grundsätzlich die verbrauchte thermische Energie (kWh) ermittelt, die sich aus drei Werten errechnet:
Multipliziert man nun den Gasverbrauch, die Zustandszahl und den Abrechnungsbrennwert miteinander, ergibt sich die verbrauchte Thermische Energie. Der Rechnungsbetrag wird schließlich ermittelt, indem man die verbrauchte Thermische Energie mit dem Arbeitspreis (ct/kWh) multipliziert und anschließend mit dem verbrauchsunabhängigen, festen Grundpreis addiert.
Die Broschüre “Ihre Gasabrechnung: Mit Sicherheit richtig” des DVGW enthält wichtige Informationen zur Gasabrechnung für Privathaushalte und sorgt so für Transparenz bei der thermischen Gasabrechnung. Zudem werden für Verbraucher relevante Begriffe - wie "Umrechnungsfaktor" und "Thermische Energie" - erklärt. Anhand einer Musterrechnung wird so verdeutlicht, worauf Sie bei der Gasabrechnung achten sollten. Sie erhalten die Broschüre über Ihren Gasversorger. Fragen Sie ihn danach!