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Gaszähler geben genaue Auskunft über den Gasverbrauch im Haus

Gasabrechnung richtig verstehen

Wichtige Informationen zur Gasabrechnung für Mieter

Gaszähler geben genaue Auskunft über den Gasverbrauch im Haus; © ghazii/Fotolia.com
Einheitliche und nachvollziehbare Gasabrechnung

Klare Regeln sorgen für genaue Messung

In Deutschland erfolgt die Gasabrechnung auf der Grundlage eichrechtlicher Vorschriften sowie nach den anerkannten Regeln der Technik, hier insbesondere nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 685 „Gasabrechnung“. Die in diesem Arbeitsblatt festgelegten Verfahren sind mit den Landesbehörden für das Eichwesen und der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt abgestimmt und entsprechen den Bestimmungen des Eichrechts.

Bei der Erarbeitung des Arbeitsblattes wurde darauf geachtet, dass die Regelungen eine für den Verbraucher transparente und nachvollziehbare Gasabrechnung ermöglicht. Die Durchführung der Gasabrechnung unterliegt dabei der Kontrolle der zuständigen Eichämter des jeweiligen Bundeslandes, so dass die Einhaltung der getroffenen Regelungen gewährleistet ist.

Wie funktioniert eine Gasabrechnung?

Für eine Gasabrechnung wird grundsätzlich die verbrauchte thermische Energie (kWh) ermittelt, die sich aus drei Werten errechnet:

  1. Gasverbrauch
    Das Volumen des verbrauchten Gases wird in Kubikmetern (m³) mit einem geeichten Gaszähler gemessen und über das Zählwerk des Gaszählers angezeigt. Der Gasverbrauch ist die Differenz der Zählerstände zwischen Beginn und Ende der Abrechnungsperiode (i.d.R. zwölf Monate).
     
  2. Zustandszahl
    Die Gastemperatur und der Gasdruck sind Einflüsse, die bei der Gasabrechnung jedes Kunden berücksichtigt werden. Beim Gas wird zwischen Normzustand und dem Betriebszustand unterschieden. Der Betriebszustand ist der Zustand des Gases im Zähler, der je nach Druck und Temperatur variiert. Die Abrechnung erfolgt jedoch auf der Grundlage des Normzustands. Daher muss der Betriebszustand auf den Normzustand umgerechnet werden. Dieses erfolgt über die Zustandszahl (Z), die kundenspezifisch ermittelt wird.
     
  3. Brennwert
    Als Naturprodukt unterliegt Erdgas im Gegensatz zu Strom Schwankungen hinsichtlich seines Energieinhalts, der durch den Brennwert angegeben wird. Er beschreibt den Energiegehalt, der in einem Kubikmeter Gas enthalten ist, und wird kontinuierlich mit geeichten Messgeräten an repräsentativen Stellen ermittelt. Je nach Förderort bzw. Zusammensetzung des Gases kann der Brennwert variieren. So wird in Deutschland zwischen zwei Erdgasqualitäten unterschieden. Das sogenannte H-Gas (h= high) besitzt einen hohen Brennwert und stammt z.B. aus Russland oder der Nordsee, wohingegen das L-Gas (l=low) aus Norddeutschland oder den Niederlanden einen niedrigeren Brennwert hat.

Multipliziert man nun den Gasverbrauch, die Zustandszahl und den Abrechnungsbrennwert miteinander, ergibt sich die verbrauchte Thermische Energie. Der Rechnungsbetrag wird schließlich ermittelt, indem man die verbrauchte Thermische Energie mit dem Arbeitspreis (ct/kWh) multipliziert und anschließend mit dem verbrauchsunabhängigen, festen Grundpreis addiert.

Wie Verbraucher ihre Gasabrechnung einfacher verstehen und Versorgungsunternehmen für mehr Transparenz sorgen können

Die DVGW-Broschüre für Privatkunden "Ihre Gasabrechnung: Mit Sicherheit richtig. Wichtige Informationen zur Gasabrechnung für Privathaushalte" finden Sie unter dem untenstehenden Link. Mit der Broschüre können Gasversorgungsunternehmen bei ihren Privatkunden für Transparenz bei der thermischen Gasabrechnung sorgen. Zudem werden für Verbraucher relevante Begriffe - wie "Umrechnungsfaktor" und "Thermische Energie" - erklärt. Anhand einer Musterrechnung wird so verdeutlicht, worauf Verbraucher bei der Gasabrechnung achten sollten.

Ihre Ansprechpartnerin
Bei Fragen rund um das Thema Gasabrechnung wenden Sie sich an:
Merima Causevic
Hauptgeschäftsstelle / Gastechnologien und Energiesysteme
Telefon+49 228 9188-227