Unkräuter auf der Terrasse, auf der Zufahrt und auf Wegen rund ums Haus werden mit diversen Mitteln bekämpft. Dort ist der Einsatz von Chemikalien nicht erlaubt, vor allem zum Schutz unserer Gewässer und unserer Trinkwasserressourcen. Es kann sogar richtig teuer werden für den, der sie ausbringt.
Wie Unkrautbekämpfung auch ohne chemische Pflanzenschutzmittel funktioniert und warum das unseren Trinkwasserressourcen guttut
Pflanzenschutzmittel dürfen nach § 12 Abs. 2 Satz 1 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) ausschließlich auf Freilandflächen angewendet werden, die landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden.
Ausgeschlossen von dieser Erlaubnis sind Freilandflächen oder Teile davon,
Es ist verboten, diese Flächen mit chemischen Mitteln, Grünbelagsentfernern, chemischen Haushaltsreinigern oder sogenannten Haushaltsmitteln (Salz, Essig) zu behandeln!
Der unerlaubte Einsatz von Pflanzenschutzmitteln wird vom Gesetzgeber streng geahndet: Es drohen empfindliche Strafen bis 50.000 Euro, egal, ob es ein einzelner Bürger, ein gewerbliches Unternehmen oder eine Kommune war.
Auf dem Acker, im Wald oder Garten werden Pflanzenschutzmittel im Boden gebunden und durch Mikroorganismen abgebaut. Zudem werden die Mittel dort nur eingesetzt gegen die Pflanzen, gegen die sie gedacht und auf die ihre Wirkung ausreichend erforscht ist.
Auf befestigten Flächen gibt es keine Kleinlebewesen, die die Stoffe abbauen könnten. So besteht die Gefahr, dass das Mittel in den Wasserkreislauf gelangt.
Bei Regen werden die Herbizide von befestigten Flächen in die Kanalisation geschwemmt oder in benachbarte Bäche, Flüsse oder Seen, aus denen die Wasserversorger unser Trinkwasser gewinnen. Der Grenzwert für Pflanzenschutzmittelwirkstoffe im Trinkwasser liegt bei 0,00010 mg/l. Bereits wenige Tropfen können ausreichen, um einen Fluss (Breite 2 m, Tiefe 0,5 m) mit 10 km Länge bis zum Grenzwert zu verunreinigen (Quelle: Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft)!
Eine vollständige Entfernung der Mittel aus dem Wasser ist sehr schwierig bis unmöglich. Selbst heute noch können Herbizide, die bereits 1991 verboten worden sind, in Grund- und Oberflächenwasser nachgewiesen werden.
Die Wasserversorger müssen belastete Wässer aufwändig und kostspielig aufbereiten und reinigen, damit Grenzwertüberschreitungen im Trinkwasser sicher ausgeschlossen werden, oder auf neue Wassergebiete ausweichen, falls vorhanden.
Vermeiden ist besser als Nacharbeiten! Bei der Neuanlage befestigter Flächen lohnt es sich, einen Fachbetrieb für Garten- und Landschaftsbau zu fragen. Durch geschickte Planung und fachgerechte Umsetzung lässt sich der Unkrautbewuchs stark einschränken. Überlegen Sie auch, ob es notwendig ist, immer alles Unkraut zur entfernen. Vielleicht ist ein gewisser Bewuchs tolerierbar. Das kann durchaus dekorativ aussehen. Außerdem tun Sie damit der Umwelt etwas Gutes! Wenn es denn aber doch sein muss: Welche Methoden des Pflanzenschutzes bleiben also, um unerwünschten Pflanzenbewuchs so zu entfernen, dass die Umwelt und das Grundwasser nicht gefährdet werden? Nachfolgend stellen wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten vor:
Mechanische Verfahren
Thermische Verfahren
Thermische Verfahren zur Unkrautentfernung eignen sich in der Regel für alle Oberflächenbeläge außer für solche aus Kunststoff und Bitumen. Durch die Wärme gerinnt das pflanzeneigene Eiweiß. Teilweise werden die auf der Bodenoberfläche befindlichen Unkrautsamen keimunfähig.
Sie wünschen hierzu konkrete Gerätehinweise? Eine aktuelle und ausführliche Übersicht liefert u. a. die Landwirtschaftskammer NRW.
Bei Fragen wenden Sie sich an den Pflanzenschutzdienst Ihres Bundeslandes.
Ausnahmen
Die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln zur Unkrautbekämpfung auf befestigten Flächen ist nur in Ausnahmefällen und mit behördlicher Sondergenehmigung erlaubt. Näheres regelt die Leitlinie "Kriterien Ausnahmegenehmigungen nach § 12 Absatz 2 PflSchG"
Über 500 Kommunen verzichten bereits nach dem Motto: "Wie 'ordentlich' muss es denn sein?" auf die Verwendung von Pestiziden. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland BUND unterstützt dieses Vorgehen mit seiner Infobroschüre "Pestizidfreie Kommunen" und einem Vordruck für eine Beschlussfassung des Gemeinderates. Schauen Sie doch mal rein und erfahren, welche Stadt in Ihrer Nähe auf chemische Mittel verzichtet!
Mechanische Verfahren:
Thermische Verfahren:
Wer regelmäßig größere Flächen von Unkraut befreien muss, kann sich ein Profigerät zulegen. Die Landwirtschaftskammer NRW stellt auf ihrer Webseite speziell Geräte zur privaten Nutzung vor.
Erfahren Sie mehr über den richtigen Umgang mit chemischen Pflanzenschutzmitteln und die rechtlichen Voraussetzungen. Beschäftigte im Handel finden alle Fachinformationen zum Sachkundenachweis, zur Lagerung von Pflanzenschutzmitteln und für die fundierte Kundenberatung.
Unkrautfrei ohne Reue
Unkrautentfernung auf Wegen und Plätzen rund ums Haus ist mühsam. Nicht wenige Verbraucher greifen daher verbotenerweise zum Pflanzenschutzmittel oder zum vermeintlich erlaubten Hausmittelchen, wie etwa Essig, Rohrreiniger oder Salz. Der Flyer „Unkrautfrei ohne Reue“ bietet eine produktunabhängige Orientierung. Er zeigt, wie man sein Unkraut los wird, ohne Wasser und Umwelt zu gefährden. Was ist erlaubt und was verboten? Welche Alternativen zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln gibt es?
Kauf, Anwendung und Lagerung von Pflanzenschutzmitteln - Tipps für Hobbygärtner
Nach Möglichkeit sollte im eigenen Garten auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verzichtet werden. Nicht jeder Befall mit sog. Schaderregern ist auch wirklich behandlungsbedürftig, Pflanzenerkrankungen lassen sich durch den Einsatz wenig anfälliger Sorten und die Wahl des optimalen Standortes und Bodens oft verhindern. Doch wenn es gar nicht anders geht, gibt dieses Faltblatt nützliche Tipps im Zusammenhang mit Pflanzenschutzmitteln.
Broschüre "Kauf, Anwendung und Lagerung von Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Umweltbundesamt
Pflanzenschutz im Garten
Landwirtschaftskammer NRW
Umfangreiches Informationsangebot für den Hobbygärtner. Themen u.a.: Was hilft gegen Schädlinge im Garten?
Industrieverband Agrar e.V.
Informationen u.a. zur richtigen Anwendung von Pflanzenbehandlungsmitteln im Haus- und Kleingartenbereich
Interessante Links für die kommunale/gewerbliche Freiflächenpflege
Landwirtschaftskammer NRW
Umfangreiches Informationsangebot für den Anwender und Planer in der kommunalen und gewerblichen Freiflächenpflege
Verfahren, Kosten, Geräte
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Gesetzes- und Verordnungstexte zu Pflanzenschutzmitteln, Liste der zugelassenen Pflanzenschutzmittel.
Beschaffungsdienst GALABAU
Fachzeitschrift für den Garten- und Landschaftsbau.
Berichterstattung konzentriert sich auf überschaubare Beiträge und praxisgerechte Fachthemen, die auch online erscheinen.
Das Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen JKI (Julius-Kühn-Institut) hat eine Online-Datenbank mit umfassenden Informationen zu nichtchemischen Pflanzenschutzmaßnahmen aufgebaut. ALPS ist eine Literaturdatenbank und richtet sich an Erzeuger von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen, Berater und andere Interessierte. Sie bietet eine komfortable Suche von entweder Kultur-/Schaderregerkombinationen und nach einzelnen möglichen Maßnahmen oder nach Schlagworten oder nach Eingabe von Freitext an.
Die Datenbank ersetzt nicht die Beratung durch die Länder und gibt auch keine Handlungsempfehlungen.