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Das Wasserwerk Haltern versorgt rund eine Million Menschen mit Trinkwasser.

Risikomanagement in Trinkwassereinzugsgebieten

Trinkwassereinzugsgebiete werden mit Blick auf mögliche Risiken für die Wasserbeschaffenheit bewertet und einem Risikomanagement unterzogen

Das Wasserwerk Haltern versorgt rund eine Million Menschen mit Trinkwasser.; © GELSENWASSER

Mit der im Dezember 2020 in Kraft getretenen EU-Trinkwasserrichtlinie gilt ein risikobasierter Ansatz für die gesamte Versorgungskette der Wasserversorgung von den Einzugsgebieten der Wassergewinnungsanalgen über Entnahme und Aufbereitung bis zur Verteilung des Trinkwassers.

Die seit dem 12. Dezember 2023 geltende Trinkwassereinzugsgebieteverordnung (TrinkwEGV) setzt den risikobasierten Ansatz für die Einzugsgebiete von Wassergewinnungsanlagen (Trinkwassereinzugsgebiete) um und definiert Anforderungen an die 

  • Bewertung der Trinkwassereinzugsgebiete durch die Betreiber der Wassergewinnungsanlagen und das
  • Risikomanagement durch die Wasserbehörden, das insbesondere in der Festlegung von Risikomanagementmaßnahmen, der Überprüfung deren Wirksamkeit und in Anpassungen des Untersuchungsprogramms besteht.

Die Umsetzung des risikobasierten Ansatzes für das Versorgungssystem ist nicht Gegenstand der TrinkwEGV und erfolgt über die Trinkwasserverordnung

Neues DVGW-Merkblatt W 1004 ist eine Arbeitshilfe für die Bewertung von Trinkwassereinzugsgebieten gemäß TrinkwEGV

Alle Betreiber von Wassergewinnungsanlagen, aus denen im Durchschnitt pro Tag mindestens 10 m³ Wasser entnommen oder mit der mindestens 50 Personen versorgt werden, müssen jetzt die oben beschriebene Bewertung ihrer Trinkwassereinzugsgebiete vornehmen und den zuständigen Wasserbehörden darüber bis zum 12. November 2025 eine Dokumentation vorlegen.

Am 29. August 2024 ist das neue DVGW-Merkblatt W 1004 „Risikobewertung in Trinkwassereinzugsgebieten gemäß TrinkwEGV“ als Arbeitshilfe für die von den Anforderungen der Verordnung betroffenen Betreiber von Wassergewinnungsanlagen erschienen und gibt Hinweise für die erstmalige Durchführung folgender Aufgaben: 

  • Bestimmung und Beschreibung der Trinkwassereinzugsgebiete
  • Gefährdungsanalyse und Risikoabschätzung
  • Festlegung des Untersuchungsprogramms
  • Erstellung der Dokumentation einschließlich Vorschlägen für Risikomanagementmaßnahmen

Das W 1004 empfiehlt, Aufwand und Detaillierungsgrad der durchzuführenden Beschreibungen, Analysen und Bewertungen an die Situation vor Ort und die eigenen Möglichkeiten anzupassen und bereits vorliegende und für die Betreiber auch verfügbare Daten und Informationen zu nutzen. Informative Anhänge geben Beispiele für unterschiedliche Möglichkeiten der Risikobewertung. 

Bis zum 12. November 2025 werden viele Betreiber nicht die Möglichkeit haben, alle Gefährdungen in ihren Einzugsgebieten zu identifizieren und alle Risiken für das Trinkwasser zu bewerten. Der DVGW sieht die Notwendigkeit des „Mutes zur Lücke“ und versteht die erstmalige Durchführung der Risikobewertung als Einstieg in einen langfristig angelegten Managementprozess. Gerade Betreiber ohne Vorkenntnisse im Risikomanagement und wenig Vorkenntnissen über die Situation in ihren Einzugsgebieten dürfen jetzt nicht überfordert werden. Das W 1004 bietet hierfür einen geeigneten methodischen Rahmen.

Online-Schulung zur Risikobewertung von Trinkwassereinzugsgebieten

Die Berufliche Bildung im DVGW wird eine Schulung zur W 1004 anbieten. 

Vollzugshilfen für die zuständigen Wasserbehörden

Bund und Länder haben die Notwendigkeit eines pragmatischen Vorgehens ebenfalls erkannt und empfehlen den zuständigen Wasserbehörden entsprechende Rücksichtnahme auf die begrenzten Möglichkeiten vieler Betreiber. Zurzeit erarbeitet eine Adhoc-Arbeitsgruppe der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) Vollzugshilfen für die zuständigen Behörden. Der DVGW ist in die Abstimmung dieser Vollzugshilfen einbezogen, auch mit dem Ziel, die Hinweise für den behördlichen Vollzug bestmöglich auf die Inhalte des W 1004 abzustimmen. Ein erster Teil der Vollzugshilfen befindet sich zurzeit in der Verabschiedung durch die LAWA-Gremien und und wird voraussichtlich im 4. Quartal 2024 veröffentlicht. Er enthält Hilfestellungen für die Festlegung und die Beschreibung der Trinkwassereinzugsgebiete. Der DVGW wird darüber an dieser Stelle und in der DVGW energie | wasser-praxis informieren.

Bewertung von Trinkwassereinzugsgebieten gemäß Trinkwassereinzugsgebieteverordnung
Ihr Ansprechpartner
Dr. Daniel Petry
Hauptgeschäftsstelle / Wasserversorgung
Telefon+49 228 91 88-856