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Luftaufnahme der Anlage des Wasserwerks Haltern inmitten der Landschaft

Risikomanagement in Trinkwassereinzugsgebieten

Trinkwassereinzugsgebiete werden mit Blick auf mögliche Risiken für die Wasserbeschaffenheit bewertet und einem Risikomanagement unterzogen

Wasserwerk Haltern; © GELSENWASSER

Die EU-Trinkwasserrichtlinie führt für die gesamte Versorgungskette der Wasserversorgung von den Einzugsgebieten der Wassergewinnungsanlagen über Gewinnung, Aufbereitung bis zur Verteilung ein Risikomanagement ein, das in den kommenden Jahren Schritt für Schritt umzusetzen ist. Die Anforderungen an Risikobewertung und Risikomanagement in den Trinkwassereinzugsgebieten sind in der Trinkwassereinzugsgebieteverordnung (TrinkwEGV) geregelt.

Bis zum 12. November 2025 mussten die Betreiber von Wassergewinnungsanlagen eine Risikobewertung ihrer Trinkwassereinzugsgebiete durchführen und gegenüber den zuständigen Wasserbehörden dokumentieren. Das gilt für alle Betreiber von Wassergewinnungsanlagen, aus denen im Durchschnitt pro Tag mindestens 10 m³ Wasser entnommen oder aus denen mindestens 50 Personen versorgt werden.
Darauf aufbauend müssen die zuständigen Wasserbehörden bis zum 12. Mai 2027 ein Risikomanagement durchführen und Risikomanagementmaßnahmen festlegen, mit denen sich die vom Betreiber identifizierten Risiken vermeiden oder vermindern lassen.
Das Risikomanagement für das Versorgungssystem müssen die Betreiber von Wasserversorgungsanlagen bis zum 12. Januar 2029 (bzw. bis zum 12. Januar 2033 bei sehr kleinen Betreibern) durchführen und erfolgt über die Trinkwasserverordnung

Arbeitshilfe für die Bewertung von Trinkwassereinzugsgebieten: das neue DVGW-Merkblatt W 1004

Alle Betreiber von Wassergewinnungsanlagen, aus denen im Durchschnitt pro Tag mindestens 10 m³ Wasser entnommen oder mit der mindestens 50 Personen versorgt werden, müssen jetzt die oben beschriebene Bewertung ihrer Trinkwassereinzugsgebiete vornehmen und den zuständigen Wasserbehörden darüber bis zum 12. November 2025 eine Dokumentation vorlegen.

Am 29. August 2024 ist das neue DVGW-Merkblatt W 1004 „Risikobewertung in Trinkwassereinzugsgebieten gemäß TrinkwEGV“ als Arbeitshilfe für die von den Anforderungen der Verordnung betroffenen Betreiber von Wassergewinnungsanlagen erschienen und gibt Hinweise für die erstmalige Durchführung folgender Aufgaben: 

  • Bestimmung und Beschreibung der Trinkwassereinzugsgebiete
  • Gefährdungsanalyse und Risikoabschätzung
  • Festlegung des Untersuchungsprogramms
  • Erstellung der Dokumentation einschließlich Vorschlägen für Risikomanagementmaßnahmen

Das W 1004 empfiehlt, Aufwand und Detaillierungsgrad der durchzuführenden Beschreibungen, Analysen und Bewertungen an die Situation vor Ort und die eigenen Möglichkeiten anzupassen und bereits vorliegende und für die Betreiber auch verfügbare Daten und Informationen zu nutzen. Informative Anhänge geben Beispiele für unterschiedliche Möglichkeiten der Risikobewertung. 

Bis zum 12. November 2025 werden viele Betreiber nicht die Möglichkeit haben, alle Gefährdungen in ihren Einzugsgebieten zu identifizieren und alle Risiken für das Trinkwasser zu bewerten. Der DVGW sieht die Notwendigkeit des „Mutes zur Lücke“ und versteht die erstmalige Durchführung der Risikobewertung als Einstieg in einen langfristig angelegten Managementprozess. Gerade Betreiber ohne Vorkenntnisse im Risikomanagement und wenig Vorkenntnissen über die Situation in ihren Einzugsgebieten dürfen jetzt nicht überfordert werden. Das W 1004 bietet hierfür einen geeigneten methodischen Rahmen.

Bewertung von Trinkwassereinzugsgebieten gemäß Trinkwassereinzugsgebieteverordnung

LAWA-Vollzugshilfe für die zuständigen Behörden

Die Bund-Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) hat 2025 in mehreren Schritten eine Vollzugshilfe mit einem Hauptdokument und mehreren Anlagen zur Umsetzung der TrinkwEGV veröffentlicht:

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den mit * gekennzeichneten Dokumenten um Excel-Dateien handelt, deren Aufruf/Download ggf. von Ihrer hauseigenen IT aus Sicherheitsgründen geblockt werden könnten. Bitte sprechen Sie mit Ihrer IT darüber.

Informationsportale der Länder zur Umsetzung der TrinkwEGV 

Ihr Ansprechpartner
Dr. Daniel Petry
Hauptgeschäftsstelle / Wasserversorgung
Telefon+49 228 91 88-856
Dienstleistungen der DVGW-Gruppe zum Risikomanagement Wasser