Die Trinkwasserrichtlinie verpflichtet die EG-Mitgliedstaaten, alle drei Jahre einen Bericht über die Qualität des Trinkwassers abzugeben. Das Bundesministerium für Gesundheit hat in Kooperation mit dem Umweltbundesamt den aktuellen Bericht erstellt und veröffentlicht. Er erfasst Wasserversorgungsanlagen, die im Durchschnitt täglich mehr als 1000 m³ Trinkwasser abgeben oder mehr als 5000 Personen mit Trinkwasser beliefern. Das Fazit des Berichts kann sich sehen lassen: Für den Berichtszeitraum 2020 bis 2022 bescheinigen die Behörden dem Trinkwasser aus großen zentralen Anlagen in Deutschland eine sehr gute Qualität. Gegenüber den Vorjahren ist das Spitzenniveau gehalten worden. So sind Grenzwertüberschreitungen im Trinkwasser nach wie vor absolute Einzelfälle sind. Auch bei fast allen mikrobiologischen und chemischen Qualitätsanforderungen halten mindestens 99 Prozent der überwachten Proben die strengen rechtlichen Vorgaben ein. Bei den Pflanzenschutzmittel- und Biozidprodukt-Wirkstoffen (PSM und Biozide), die zu den chemischen Parametern zählen, kommt es nur bei einer sehr geringen Anzahl zu geringfügigen Nichteinhaltungen des Grenzwertes. Daraus resultiert jedoch keine Gesundheitsgefahr: Aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes liegt der Grenzwert für den einzelnen Wirkstoff weit unterhalb der Konzentration, die sich aus einer toxikologischen Ableitung für den jeweiligen Wirkstoff ergeben würde.
Die Trinkwasserrichtlinie verpflichtet die EG-Mitgliedstaaten, alle drei Jahre einen Bericht über die Qualität des Trinkwassers abzugeben. Das Bundesministerium für Gesundheit hat in Kooperation mit dem Umweltbundesamt den aktuellen Bericht erstellt und veröffentlicht. Er erfasst Wasserversorgungsanlagen, die im Durchschnitt täglich mehr als 1000 m³ Trinkwasser abgeben oder mehr als 5000 Personen mit Trinkwasser beliefern. Das Fazit des Berichts kann sich sehen lassen: Für den Berichtszeitraum 2020 bis 2022 bescheinigen die Behörden dem Trinkwasser aus großen zentralen Anlagen in Deutschland eine sehr gute Qualität. Gegenüber den Vorjahren ist das Spitzenniveau gehalten worden. So sind Grenzwertüberschreitungen im Trinkwasser nach wie vor absolute Einzelfälle sind. Auch bei fast allen mikrobiologischen und chemischen Qualitätsanforderungen halten mindestens 99 Prozent der überwachten Proben die strengen rechtlichen Vorgaben ein. Bei den Pflanzenschutzmittel- und Biozidprodukt-Wirkstoffen (PSM und Biozide), die zu den chemischen Parametern zählen, kommt es nur bei einer sehr geringen Anzahl zu geringfügigen Nichteinhaltungen des Grenzwertes. Daraus resultiert jedoch keine Gesundheitsgefahr: Aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes liegt der Grenzwert für den einzelnen Wirkstoff weit unterhalb der Konzentration, die sich aus einer toxikologischen Ableitung für den jeweiligen Wirkstoff ergeben würde.