Mikrobiologische und chemische Verfahren sowie Probennahmen
Zum 5. Mülheimer Wasseranalytischem Seminar
Beim fünften Mülheimer Wasseranalytische Seminar am 14. und 15. September 2022 diskutierten rund 220 Analytiker:innen über neueste analytische Themen und Ergebnisse. In diesem Jahr bildeten die Themengebiete Roadmap Trinkwasseranalytik | Target-, Suspect-, Nontarget-Screening | Spurenstoffe (PFAS / PMT) | Bewertung von Analyseergebnissen | Molekularbiologische Methoden besondere Schwerpunkte.
In 16 Vorträgen und mit wissenschaftlichen Postern setzte die Konferenz u.a. einen Fokus auf die Themengebiete Hochauflösende MS (HR-MS), Perfluorchemikalien (PFAS), Molekularbiologische Methoden und das DVGW-Projekt QUOVADIS-Lab (Zukunftsprogramm Wasser).
Im Schwerpunktblock PFAS wurde die Thematik intensiv aus allen Blickrichtungen diskutiert. Neben den toxikologischen und regulatorischen Aspekten, die von Alexander Eckhardt vom Umweltbundesamt dargestellt wurden, sind insbesondere die analytischen und aufbereitungstechnischen Aspekte sowie die Betroffenheit der Wasserversorgung intensiv beleuchtet worden. Im Auditorium herrschte Einigkeit, dass die PFAS eine herausragende Rolle im Kontext der neuen Trinkwasserverordnung 2023 sowie beim Verbraucherschutz einnehmen werden.
Wer sich für die Vorträge interessiert, wende sich an das Tagungsteam des IWW.
Der von SHIMADZU gestiftete Preis für die besten wissenschaftlichen Poster ging an drei Forschergruppen der Fachhochschule Niederrhein in Krefeld und der Instrumentellen Analytischen Chemie der Universität Duisburg-Essen (IAC Uni DuE) zu gleichen Teilen. Beispielsweise widmete sich der Beitrag der Gruppe um Max Reuschenbach der Entwicklung eines Datenqualitäts-Scores für die Charakterisierung der Verlässlichkeit von Ergebnissen der Non-Target-Analytik. Digitalisierung und Data Science gewinnen erfreulicherweise immer mehr an Bedeutung, was hier durch die Jury gewürdigt wurde.
Der Verein unabhängiger Prüflaboratorien e. V. (VUP) und der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfachs e. V. (DVGW) haben sich hinsichtlich der Gestaltung praktischer Instrumentarien und regulatorischer Vorgaben für die Akkreditierung und Zulassung von Trinkwasseruntersuchungsstellen auf gemeinsame Vorgehensweisen verständigt. Anlass und Hintergrund dafür sind die vernehmbaren Unsicherheiten und Unwägbarkeiten für Verpflichtete wie durchführende Stellen von Trinkwasseruntersuchungen nach der neuen Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Insbesondere die Frage der Beauftragung sowie die Gestaltung und Qualifizierung der Probenahme durch zugelassene Untersuchungsstellen stehen dabei im Fokus.
Beide Verbände begrüßen die Ankündigung der Länder, im Rahmend der Länderarbeitsgruppe Umweltbezogener Gesundheitsschutz (LAUG) ein Fachmodul „Trinkwasser“ zu schaffen. Dieses Fachmodul sei dringend notwendig, um wieder mehr Gleichklang und Klarheit bei der Erfüllung und Durchführung trinkwasserrechtlicher Untersuchungspflichten, vor allem aber bei der Akkreditierung und Zulassung von Untersuchungsstellen zu erreichen. Vor allem die fehlende Stringenz in der Begutachtungspraxis der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS), die irritierende Kommunikation rund um ihren „Amtlichen Hinweis“ zur neuen Trinkwasserverordnung, aber auch die unterschiedlichen Vollzugspraktiken in den Ländern und Kommunen haben nach Auffassung der Verbände diese schwierige Situation befördert.
In diese Lage hinein haben beide Verbände für ihre Mitglieder und betroffene Unternehmen zunächst Musterverträge erarbeitet, die die Einbindung externer Probenehmer sichern sollen. Die Verbände weisen darauf hin, dass diese Verträge jeweils für die spezifische Klientel entstanden sind.
Entstanden sind in beiden Organisationen auch erste Überlegungen und Hilfestellungen zur Bewertung der Unparteilichkeit der Probenahme und Probenehmer. Gerade an dieser Stelle sehen die Verbände dringenden Handlungs- und Regelungsbedarf in einem zukünftigen Fachmodul Trinkwasser, weshalb man die im VUP entstandene Risikobewertungsmatrix zur Unparteilichkeit mit dem Prüfschema des DVGW zur Qualifizierung und Unparteilichkeit der Probenahme nun in Einklang bringen und in die Länderdiskussionen einspeisen will.
Als weitere akute Maßnahme haben die beiden Verbände vereinbart, die DAkkS zu mehr Gleichklang und Stringenz in der Begutachtung von Trinkwasseruntersuchungsstellen aufzufordern. Gerade der von ihr im Mai 2018 veröffentlichte so genannte „Amtliche Hinweis für Trinkwasseruntersuchungsstellen“, der nach Meinung des Akkreditierungsbeirates (AKB) eigentlich wieder zurückgenommen werden sollte, stiftet nach Erkenntnissen beider Verbände aus der Praxis bei Begutachtern und Betroffenen eher Unruhe und Unsicherheit als Klarheit und Kontinuität in der Akkreditierung von Trinkwasseruntersuchungsstellen.
Jedes Trinkwasserlabor hat die Risiken für seine Unparteilichkeit zu identifizieren und zu vermeiden oder zu minimieren. Im Fall der externen Probennehmer, die Mitarbeiter von Wasserversorgern sind, ist es sinnvoll, einen Vertrag über die Einbindung des Mitarbeiters in das QM-System der Untersuchungsstelle und die Verantwortlichkeit der Untersuchungsstelle vorlegen zu können. Aus den Hinweisen der DAkkS ergibt sich derzeit, dass das Unternehmen seinen Mitarbeiter bei seiner Arbeit als externer Probennehmer vollständig von Weisungen seines Arbeitgebers freistellen muss. Diese Vorgehensweise könnte den Tatbestand einer anzeigepflichtigen Arbeitnehmerüberlassung auslösen.
Eine Mustervorlage, die dies Risiko minimieren und gleichzeitig den Vorgaben der DAkkS möglichst nahe kommen soll, wurde im DVGW erarbeitet. Sie kann von den einzelnen Unternehmen auf ihre Bedürfnisse angepasst werden.
Das Umweltbundesamt hat eine Mitteilung zu Änderungen bei den mikrobiologischen Nachweisverfahren nach TrinkwV 2001 zur Bestimmung von E. coli/coliformen Bakterien und Clostridium perfringens veröffentlicht. Diese Mitteilung des Umweltbundesamtes (Stand: 25. 08.2016) ist der Ersatz für die Mitteilung vom 03.02.2014.
Der DVGW hat eine Veranstaltungsreihe zu Neuerungen und Änderungen bei mikrobiologischen Verfahren aufgelegt.