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Sicher unterwegs: Alle 2 Jahre Gasprüfung für Wohnmobile und Wohnwagen verpflichtend

Gas

10. Juni 2025

Pärchen betrachten Sonnenuntergang, vor ihrem Camper stehend

Wir Deutschen lieben Camping im Wohnmobil oder Caravan! Fast 13 Millionen Personen gaben 2024 an, den Camping-Urlaub als Urlaubsreise zu bevorzugen. Allein 2024 wurden rund 95.000 Campingfahrzeuge neu zugelassen.

Für alle Besitzer:innen von Campingfahrzeugen gibt es eine wichtige Neuerung: Ab dem 19. Juni 2025 müssen künftig Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen, Wohnwagen alle zwei Jahre geprüft werden. Was bisher oft freiwillig war, wird nun zur Pflicht. Der Grund: Sicherheit geht vor. 

Warum die neue Regelung wichtig ist

Flüssiggas ist aus dem Campingalltag kaum wegzudenken. Es sorgt für warmes Wasser, beheizte Innenräume und warme Mahlzeiten. Doch was viele unterschätzen: Defekte oder schlecht gewartete Gasanlagen können lebensgefährlich sein. Gaslecks, undichte Leitungen oder veraltete Bauteile bergen ein hohes Risiko für Explosionen oder Vergiftungen.

Die neue Prüfpflicht soll genau das verhindern – und sorgt für mehr Sicherheit auf Campingplätzen, in Fahrzeugen und für alle Mitreisenden. 

Wann wird geprüft?

Damit die Flüssiggasanlage sicher betrieben werden kann, sind regelmäßige Prüfungen vorgeschrieben:

  • vor der ersten Inbetriebnahme muss die Anlage von einem Sachkundigen auf Einhaltung der DIN EN 1949 geprüft werden
  • alle 24 Monate ist eine wiederkehrende Prüfung nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 607 erforderlich
  • nach jeder prüfpflichtigen Änderung der Anlage muss der ordnungsgemäße Zustand erneut von einem Sachkundigen geprüft und bestätigt werden.

Was wird geprüft?

Die sogenannte G 607-Prüfung umfasst eine gründliche Kontrolle der gesamten Gasanlage. Dabei werden sowohl eine Sichtprüfung als auch Dichtheitsprüfung und Funktionsprüfung durchgeführt. Im Fokus der Prüfung stehen insbesondere folgende Punkte:

  • Ordnungsgemäße Verbrennungsluftzufuhr und Abgasabführung
  • Gasleitungen und Anschlüsse
  • Flaschen- oder Tankkasten
  • Sicherheitsventile und Absperreinrichtungen
  • Druckregler
  • Befestigung der Gasflaschen
  • Sicherheitshinweise 

Wichtig: Gasschläuche und Druckregler müssen spätestens nach zehn Jahren ausgetauscht werden – auch wenn sie noch funktionieren. 

Fleisch brät auf einem Gasherd in einem Camper
Gasnutzung im Wohnmobil © iStock.com/DeRepente

Wer darf prüfen?

Die Prüfung darf nur von anerkannten Sachkundigen durchgeführt werden, etwa bei den Technischen Prüforganisationen (TÜV, DEKRA und Co.), in Fachwerkstätten oder durch mobile Prüfdienste. 

Welche Fahrzeuge sind betroffen?

Die neue Regelung gilt für alle Freizeitfahrzeuge mit fest eingebauten Flüssiggasanlagen – unabhängig davon, ob die Anlage während der Fahrt genutzt wird oder nicht. Das betrifft: 

  • Wohnmobile
  • Wohnwagen (Caravans)
  • Camper mit fester Gasanlage 

Fristen und Bußgelder

Die gesetzliche Pflicht gilt ab dem 19. Juni 2025. Bis dahin läuft eine Übergangsfrist. Das sollten Sie wissen:

  • Keine Prüfung vor dem 19.06.2024? Dann muss bis spätestens zum Stichtag eine Erstprüfung erfolgen
  • Bereits geprüfte Fahrzeuge sind auf der sicheren Seite, wenn die letzte Prüfung nicht älter als 24 Monate ist
  • Neufahrzeuge müssen vor der ersten Inbetriebnahme geprüft werden
  • Wer sein Fahrzeug nicht oder nicht fristgerecht prüfen lässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld:
    • 2–4 Monate: 15 €
    • 4–8 Monate: 25 €
    • über 8 Monate: 60 €

Fazit: Sicherheit hat Vorrang

Die neue Prüfpflicht ist mehr als nur Bürokratie – sie ist ein lebenswichtiger Schutz für alle, die mit dem Camper unterwegs sind. Die Sicherheit von Flüssiggasanlagen hängt von vielen Faktoren ab – von der Luftzufuhr bis zur kleinsten Schlauchleitung. Wer regelmäßig prüfen lässt, schützt nicht nur sich selbst, sondern auch seine Familie, Nachbarn auf dem Campingplatz und im Ernstfall sogar Rettungskräfte.
 

Unser Tipp: Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Prüftermin – und starten Sie sicher in Ihr neues Reiseabenteuer!

 

Weiterführende Informationen hat der Deutsche Verband Flüssiggas auf seiner Webseite

 


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