Anlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses zum Gesetzentwurf einer Düngegesetz-Novelle erklärt Dr. Wolf Merkel, Vorstand Wasser des DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.:
„Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf für eine Novelle des Düngegesetzes beschlossen. Diese Entscheidung war überfällig. Wir appellieren an Bundestag und Bundesrat, dem nun auch zügig zuzustimmen und damit die Voraussetzungen für eine wirksame und verursachergerechte Reduzierung der Nitratbelastungen der Trinkwasserressourcen zu schaffen. Das Düngegesetz und die dazugehörigen Verordnungen sind zentrale Instrumente, um die weiterhin hohe Nitratbelastung vieler Grundwasserkörper wirksam zu reduzieren. Mit Blick auf die bereits laufende Düngesaison in der Landwirtschaft ist es wichtig, schnellstmöglich Rechtssicherheit und Klarheit zu schaffen.
Übermäßige Nährstoffeinträge belasten die Trinkwasserressourcen erheblich und führen in der Wasserwirtschaft seit Jahren zu steigenden Aufbereitungsaufwänden und Kosten, die letztlich von den Verbraucherinnen und Verbraucher getragen werden. Gleichzeitig steht Deutschland in der Verantwortung, die Vorgaben der EU‑Nitratrichtlinie konsequent umzusetzen und damit seine Glaubwürdigkeit in der europäischen Umwelt‑ und Wasserpolitik zu wahren. Ein erneutes Zurückbleiben hinter den Anforderungen des Gewässerschutzes würde nicht nur neue Vertragsverletzungsverfahren nach sich ziehen, sondern auch das Vertrauen in die Verlässlichkeit deutscher Umweltgesetzgebung untergraben und Deutschlands Anspruch auf eine verantwortungsvolle Rolle im europäischen Gewässerschutz konterkarieren. Die Bundesregierung hat nun die Chance, mit dem Gesetz und den dazugehörigen Verordnungen einen klaren, praxistauglichen und verursachergerechten Rahmen zu schaffen.
Entscheidend hierfür ist ein verbindliches, verursachergerechtes Wirkungsmonitoring, das Nährstoffeinträge nachvollziehbar erfasst und gezielte Maßnahmen ermöglicht. Auf dieser Grundlage können Nährstoffüberschüsse differenziert erfasst, wirksame Gegenmaßnahmen abgeleitet und zugleich bürokratische Belastungen für die Landwirtschaft begrenzt werden. Nur so lassen sich Nährstoffeinträge wirksam reduzieren und die notwendige Balance zwischen Gewässerschutz, landwirtschaftlicher Praxis und wirtschaftlicher Planungssicherheit erreichen. Die praktische Umsetzung in den Betrieben wird zeigen, ob das neue Düngegesetz diesem Anspruch gerecht wird.“