12. Juni 2017
BDEW, DVGW, DWA und VKU begrüßen ausdrücklich, dass mit dem in diesem Jahr novellierten Düngerecht endlich die Möglichkeit besteht, über die noch vorzulegende ressortabgestimmte Stoffstrombilanz alle relevanten Stoffströme eines Betriebes zu erfassen.
Der bisher vorgelegte Entwurf der Stoffstrombilanzverordnung leistet jedoch noch nicht den notwendigen Beitrag für den Schutz der Gewässer. Die danach zulässigen Bilanzwerte und die in der Düngeverordnung erlaubten Ausnahmemöglichkeiten sind insbesondere für Betriebe mit hohem Viehbesatz viel zu hoch.
Mit ihnen lassen sich die Ziele der EG-Nitratrichtlinie und der EG-Wasserrahmenrichtlinie nicht erreichen.
Diese Stellungnahme ist Bestandteil der Themenseite Nitrat und Trinkwasser.