Thema der Landesgruppe Mitteldeutschland
Technisches Sicherheitsmanagement
betrieben werden, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Neben den sonstigen rechtlichen Vorschriften sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. § 49 Abs. 2 gibt zur Einhaltung
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