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Referentenentwurf Siebenunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Stand 19.08.2016).
und Flottenziele, insbesondere auch beim Bezug von synthetischem Methan aus EE-Strom über die Gasinfrastruktur. 3. Die Auflistung EE-basierter Kraftstoffe in Anlage 1 sollte nicht abschießend sein. Insbesondere