
Wasserzähler dienen zur messtechnischen Erfassung der abgegebenen oder erhaltenen Wassermenge. Als Messgerät im geschäftlichen Verkehr muss der Wasserzähler geeicht sein und damit den Vorschriften des Mess- und Eichgesetzes entsprechen.
Die Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen, als Koordinierungsorgan der Eichaufsichtsbehörden der 16 Bundesländer, informiert über den Vollzug des Eichrechts (bußgeldrechtliche und ordnungsrechtliche Maßnahmen) bezüglich einer Überschreitung der Eichfrist bis zum 30. Juni 2021 im Rahmen der COVID-19-Pandemie.
Informationen zum turnusmäßigen Zählerwechsel und zum Stichprobenverfahren zur Verlängerung der Eichfrist von Versorgungsmessgeräten im Rahmen der COVID-19-Pandemie
10-jährige Übergangsfrist endete am 30. Oktober 2016
Nach den bisherigen Regelungen waren geeichte Wasserzähler u. a. mit dem Nenndurchfluss Qn in m³/h und der sogenannten metrologischen Klasse [A, B, C oder (D)] gekennzeichnet. Wasserzähler können nach diesen alten Vorgaben nur noch bis zum 29.10.2016 in Verkehr gebracht werden. Das bedeutet, dass nach diesem Datum keine Wasserzähler mit alten Bezeichnungen mehr als Neuzähler verfügbar sind. Die Nacheichung / Zähleraufarbeitung ist davon allerdings nicht betroffen.
Bereits mit dem Inkrafttreten der europäischen Messgeräterichtlinie (MID) zum 30. Oktober 2006 konnten Hersteller Wasserzähler in Verkehr bringen, die als sogenannte konformitätsbewertete Versorgungsmessgeräte (mit Konformitätskennzeichnung [CE/M]) den geeichten Messgeräten gleichgestellt sind.
Auf diesen Wasserzählern sind neue Kennzeichnungen aufgebracht, die der Anwender bei einer Neubeschaffung beachten muss. Dabei entsprechen die alten Bezeichnungen Qmin, Qt, Qn und Qmax in ihrer Bedeutung in etwa den neuen Bezeichnungen Q1, Q2, Q3, und Q4. Ein Zähler mit dem ursprünglichen Nenndurchfluss Qn wird jetzt durch den Dauerdurchfluss Q3 in m³/h gekennzeichnet. Dabei ist Q4 = 1,25 x Q3. Der bisherige Qmax wird jetzt als Überlastdurchfluss Q4 bezeichnet.
als Teil der Verordnung zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens und zur Anpassung an europäische Rechtsprechung
Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen
Zu den Themen
finden sich Informationsblätter auf den Webseiten der Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen (AGME)
Auswahl, Bemessung, Einbau und Betrieb von Wasserzählern (Januar 2012)
Beiblatt 1: Hinweise zu Standrohren mit Entnahmevorrichtung (Mai 2005)
Anforderungen und Prüfungen (Mai 2009)