Bitte auf den Obermenüpunkt klicken!
Garage mit Gartenwasseranschluss

Garten

Im Garten ist oft ein Wasserhahn zur Bewässerung des Gartens vorhanden. Diese außen liegenden Armaturen benötigen besonderen Schutz.

Garage mit Gartenwasseranschluss; © DVGW
Außenentnahmestelle
Abschließbare Außenentnahmestelle für Trinkwasser
Abschließbare Außenentnahmestelle für Trinkwasser © DVGW

Zweck, Technik und Wartung

Die Außenentnahmestelle stellt Trinkwasser im Außenbereich bereit und wird insbesondere für die Bewässerung der Gartenanlage genutzt. Dazu dient ein Wasserhahn (Fachbegriff: Auslaufventil) mit Schlauchverschraubung. Die im Beispiel aufgeführte frostsichere Außenarmatur verfügt über eine spezielle Verbindungsstelle für Schlauchanschlüsse (Schlauchverschraubung).

In öffentlich zugänglichen Bereichen, z. B. in Vorgärten, sollten Außenentnahmestellen zusätzlich verschließbar oder vom Innern des Gebäudes aus absperrbar sein. Diese Maßnahme schützt vor unautorisierten Wasserentnahmen.

Die Stichleitung zur Außenarmatur ist so kurz wie möglich auszuführen. Achten Sie zudem bei der Bauausführung der Leitungsanlage auf eine Leitungsführung, die den regelmäßigen Wasseraustausch begünstigt. Kurz hinter dem Abzweig der Stichleitung zur Außenentnahmestelle sollte eine stark genutzte Wasserentnahmestelle liegen. So wird das stagnierende Wasservolumen in der Leitung so gering wie möglich gehalten.

Schutz vor Verunreinigung der Trinkwasser-Installation: Eine Außenentnahmestelle dient der Gartenbewässerung. Der normale Gebrauch ist der Anschluss eines frei geführten Gartenschlauchs, oft in Kombination mit einem Schlauchwagen und einer Bewässerungsbrause. Dafür reicht eine herkömmliche Absicherung aus. Die Sicherungseinrichtung der im Beispiel abgebildeten Außenarmatur ist eine Sicherungskombination. Sie besteht aus dem Absperrventil, einem einem Rohrbelüfter für Schlauchanschlüsse sowie einem integrierten nicht kontrollierbaren Rückflussverhinderer. Planen Sie anspruchsvollere Anwendungen, z. B. den Anschluss eines Hochdruckreinigers oder einer unterirdischen Beregnungsanlage (Unterflurberegnungsanlage), muss ein Fachunternehmen die Art und Weise der Sicherungseinrichtung speziell für diese Anwendung bewerten. Es können weitere Sicherungseinrichtungen, wie z. B. der Einsatz eines Rohrtrenners mit kontrollierbarer Mitteldruckzone („Systemtrenner“), erforderlich werden.

Das können Sie tun: Reinigung, Inspektion und Frostschutz

Entnahmearmaturen sollten täglich benutzt werden. Wird die Armatur dennoch nur gelegentlich genutzt, sollte das stagnierende Wasser in der vorgeschalteten Leitungsanlage regelmäßig ausgetauscht werden, spätestens einmal pro Woche. Bei regelmäßiger Benutzung der Armatur ergibt sich die kontinuierliche Inaugenscheinnahme und Überprüfung der Entnahmearmatur von selbst. Ist dies nicht der Fall, sehen Sie sich spätestens nach sechs Monaten Ihre Außenentnahmestelle genauer an (Empfehlung). Beachten Sie die Hinweise zur Reinigung und Inspektion von Bauteilen der Trinkwasser-Installation.

Bei Leitungen und Armaturen außerhalb von schützenden Gebäuden ist Frostschutz wichtig. Friert Wasser ein, dehnt es sich aus. Armaturen und Rohre, die nicht frostsicher sind, würden beschädigt und platzen. Diese Armaturen und Rohre müssen während der frostgefährdeten Jahreszeiten entleert und zusätzlich abgesperrt werden.

Im Handel sind auch frostsichere Außenarmaturen erhältlich. Diese sind so konstruiert, dass der mit Trinkwasser gefüllte Bereich der Armatur innerhalb des Gebäudes liegt. Dadurch ist das Wasser in der Außenarmatur bei Frost vor Einfrieren geschützt. Diese Außenarmatur muss deshalb während der frostgefährdeten Jahreszeiten nicht entleert und auch nicht abgesperrt werden.

Da müssen Fachleute ran:

Das Wartungsintervall für die in der Außenarmatur integrierte Sicherungskombination beträgt zwölf Monate. Wartung, Einbau, Reparatur und Ausbau des Bauteils darf nur durch einen zugelassenen Fachbetrieb* erfolgen: Informationen zu Einbau und Wartung von Bauteilen in der Trinkwasser-Installation.

* Zugelassener Fachbetrieb

Es dürfen nur Fachbetriebe Arbeiten an der Trinkwasser-Installation durchführen, die in ein Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens eingetragen sind. Ihr zuständiger Wasserversorger erteilt Auskunft über zugelassene und qualifizierte Installationsunternehmen. Siehe auch die Frage: "Wie finde ich zugelassene Installationsunternehmen?" in unseren Häufig gestellten Fragen.