Mit der ersten Änderungsverordnung zur Trinkwasserverordnung, die am 1. November 2011 in Kraft trat, wurde ein Grenzwert von 10 µg/l für Uran im Trinkwasser eingeführt. Er schützt alle Bevölkerungsgruppen lebenslang vor der chemisch-toxischen Wirkung von Uran auf das empfindlichste Zielorgan, die Niere.
Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)
Anschriften der Behörden und Messstellen für die Überwachung der Umweltradioaktivität
Natürliche Radionuklide im Trinkwasser - Informationen zur Veröffentlichung einer neuen Studie des Bundesamtes für Strahlenschutz
Stellungnahme des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) und des Bundeamtes für Strahlenschutz (BfS) von 2007