Fluorierte Alkylverbindungen (PFAS) sind derzeit die wichtigste und relevanteste Gruppe von Schadstoffen aus Sicht der öffentlichen Wasserversorgung, da sie sich überall in der Umwelt und teilweise in den Trinkwasserressourcen bzw. im Trinkwasser finden lassen. Ab Januar 2026 gelten dabei die gesetzlichen Grenzwerte der Trinkwasserverordnung für bestimmte PFAS-Verbindungen.
Grundwassermessstellen am Niederrhein; © AdobeStock/Bruder Tack69
PFAS ist die Abkürzung für eine Stoffgruppe, die per- und polyfluorierten Alkylverbindungen. Diese umfasst derzeit mehr als 10.000 Einzelsubstanzen. Sie sind in vielen Bereichen nützlich, da ihre Kohlenstoffketten, die mit Fluor besetzt sind, wasser-, fett- und schmutzabweisende Eigenschaften besitzen. PTFE war die erste PFAS-Verbindung, die in den 1940er Jahren als Teflon auf den Markt gebracht wurde. Die Kohlenstoff-Fluor-Bindungen zählen zu den stärksten chemischen Bindungen in der organischen Chemie.
PFAS werden seit den 1970er Jahren in vielen Bereichen eingesetzt, wie z. B. in Feuerlöschschäumen, Lebensmittelverpackungen, bei wetterfester und schmutzabweisender Kleidung, zur Antihaftbeschichtung auf Kochgeschirr, in Kältemitteln bei Fahrzeugen, Wärmepumpen, Kühlschränken, in Asthmasprays und in Medizinprodukten wie Implantate oder medizinischen Instrumenten.
PFAS kommen in der Natur nicht vor und sie sind menschengemacht. Ihre thermische und chemische Stabilität sorgt für eine hohe Langlebigkeit, weshalb PFAS in vielen Produkten eingesetzt werden. Dieses Stabilität führt aber auch dazu, dass PFAS – einmal freigesetzt – kaum wieder aus der Umwelt zu entfernen sind, da sie durch natürliche Prozesse schwer bis kaum abgebaut werden können. Häufig wird die Ursprungssubstanz nur zu anderen PFAS umgebaut. Aufgrund ihrer Langlebigkeit werden die per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen auch als "Ewigkeitschemikalien" bezeichnet.
Durch ihre Langlebigkeit reichern sie sich in der Umwelt und auch in den Gewässern und damit letztendlich in den Trinkwasserwasserressourcen an, aus denen das Trinkwasser gewonnen wird.

PFAS sind für Menschen unterschiedlich toxisch. Während einige PFAS unbedenklich sind und sogar in Asthmasprays genutzt werden, weiß man von anderen PFAS, dass sie das Immunsystem negativ beeinflussen, Leberschäden hervorrufen und Krebs erregen können.
Vier in der Trinkwasserverordnung geregelte PFAS machen nach heutigen Daten zusammen ca. 90 % der Gesamtkörperlast des Menschen aus:
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sieht neben Lebensmitteln wie Fisch, Obst, Eiern und Eiprodukten auch Trinkwasser als eine mögliche Expositionsquelle für PFAS an.
Im Trinkwasser kommen diese PFAS, wenn überhaupt, nur in geringen Konzentrationen vor. Weiterführende Informationen hierzu finden Sie im Fachartikel “PFAS im Trinkwasser: ein erster Überblick über Befunde und Herausforderungen für die Wasserversorgung”. Obwohl nach heutigem Kenntnisstand die Grenzwerte sicher sind, reichern sich die PFAS nach und nach in der Umwelt an, so dass sie in der Zukunft in einer nicht mehr akzeptablen Konzentration überall vorkommen werden.

Die PFAS-Verunreinigungen in Boden und Wasser zu verringern, ist technisch schwierig und kostspielig. PFAS können grob in langkettige Varianten und kurzkettige Varianten unterteilt werden. Aufgrund des Verbots bestimmter PFAS werden sie häufig durch andere, kurzkettigere PFAS ersetzt.
Während langkettige PFAS wie PFOS und PFOA noch mit bestimmten Aufbereitungsverfahren aus dem Wasser zu entfernen sind, ist dies bei kurzkettigen PFAS wie z.B. TFA nicht mehr möglich. Der einzig theoretisch mögliche Aufbereitungsprozess ist die Umkehrosmose, die einen Teil der kurzkettigen PFAS aus dem Wasser entfernen kann. Bei der Umkehrosmose fällt jedoch unter anderem PFAS-Konzentrat als Abfallprodukt an, das dann weiter entsorgt werden muss, so dass das Problem PFAS nicht gelöst ist. Das Konzentrat enthält zudem wertvolles Wasser, das verloren geht. Je nach Betriebsweise steigt somit der Rohwasserbedarf um etwa 20–30 %. Dies ist angesichts bestehender Nutzungskonflikte und klimatischer Veränderungen kaum vertretbar. Maßnahmen an der Quelle der Freisetzung von PFAS sind einer End-of-pipe-Lösung bei der Wasseraufbereitung vorzuziehen.
Einige PFAS sind schon seit 2009 verboten oder in der Nutzung stark eingeschränkt worden (PFOS, PFOA und PFHxS). Perfluorierte Carbonsäuren mit 9 bis 14 Kohlenstoffatomen in der Kette (C9-C14-PFCA), ihre Salze und C9-C14-PFCA-verwandte Stoffe dürfen gemäß der "Verordnung (EU) 2021/1297" seit dem 25. Februar 2023 nicht mehr als Stoffe selbst hergestellt oder in Verkehr gebracht werden und sind in der Anwendung stark beschränkt worden.
Auf europäischer Ebene wurde ein Verbots- und Beschränkungsverfahren für Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) eingeleitet. Die endgültige Fassung des Hintergrunddokuments wurde am 24. Juni 2025 an die EU-Kommission übermittelt. Das Hintergrundpapier sieht die Beschränkung der Herstellung, der Verwendung und des Inverkehrbringens (einschließlich der Einfuhr) mit Ausnahmen vor.
Ein Fernsehteam hat Dr. Ulrich Borchers, Leiter Wasserqualität am DVGW-Forschungsinstitut IWW Zentrum Wasser und Mitglied der Trinkwasserkommission, interviewt. Den Beitrag zum Thema PFAS aus der Sendung 3sat NANO finden Sie hier.
Die Verbraucherzentrale hat umfangreiche Informationen zusammengestellt, wie Verbraucher erkennen können, ob in Produkten PFAS enthalten sind.
Die Trinkwasserverordnung hat zwei Grenzwerte für PFAS, von denen derjenige für die 20 toxikologisch relevantesten PFAS – als Summe PFAS-20 bezeichnet – am 12. Januar 2026 in Kraft tritt. Der zweite Grenzwert – Summe PFAS-4 – gilt ab dem 12. Januar 2028 und bewertet vier PFAS der Summe PFAS-20 noch einmal separat.
| Substanzname | Abkürzung | CAS-Nr. | Grenzwert ab 12.01.2026 Summe PFAS-20 = 100 ng/L | Grenzwert ab 12.01.2028 Summe PFAS-4 = 20 ng/L |
|---|---|---|---|---|
| Perfluorpentansäure | PFPeA | 2706-90-3 | ✓ | |
| Perfluorheptansulfonsäure | PFHpS | 375-92-8 | ✓ | |
| Perfluorpentansulfonsäure | PFPeS | 2706-91-4 | ✓ | |
| Perfluordecansulfonsäure | PFDS | 335-77-3 | ✓ | |
| Perfluorundecansulfonsäure | PFUnDS | 749786-16-1 | ✓ | |
| Perfluordodecansulfonsäure | PFDoDS | 79780-39-5 | ✓ | |
| Perfluortridecansulfonsäure | PFTrDS | 791563-89-8 | ✓ | |
| Perfluornonansulfonsäure | PFNS | 474511-07-4 | ✓ | |
| Perfluorbutansäure | PFBA | 375-22-4 | ✓ | |
| Perfluorhexansäure | PFHxA | 307-24-4 | ✓ | |
| Perfluorbutansulfonsäure | PFBS | 375-73-5 | ✓ | |
| Perfluortridecansäure | PFTrDA | 72629-94-8 | ✓ | |
| Perfluorheptansäure | PFHpA | 375-85-9 | ✓ | |
| Perfluordecansäure | PFDA | 335-76-2 | ✓ | |
| Perfluorundecansäure | PFUnDA | 2058-94-8 | ✓ | |
| Perfluordodecansäure | PFDoDA | 307-55-1 | ✓ | |
| Perfluoroctansäure | PFOA | 335-67-1 | ✓ | ✓ |
| Perfluornonansäure | PFNA | 375-95-1 | ✓ | ✓ |
| Perfluorhexansulfonsäure | PFHxS | 335-46-4 | ✓ | ✓ |
| Perfluoroctansulfonsäure | PFOS | 1763-23-1 | ✓ | ✓ |
Bei Summe PFAS-20 darf die Summe der Konzentrationen dieser 20 nachgewiesenen und mengenmäßig bestimmten PFAS einen Wert von 100 ng/l (0,00010 mg/l) nicht überschreiten. Die Messwerte der Einzelsubstanzen, die unter der jeweiligen Bestimmungsgrenze des jeweiligen Untersuchungsverfahrens liegen, werden bei der Summenbildung nicht berücksichtigt und die Konzentrationen der zur Summenbildung herangezogenen PFAS sind einzeln auszuweisen, da die Toxizität der einzelnen Substanzen sich stark unterscheidet (Anlage 2 Teil I TrinkwV).
Die Grenzwerte sind so ausgelegt, dass der Mensch lebenslang Trinkwasser konsumieren kann, ohne dass eine Schädigung der menschlichen Gesundheit zu besorgen ist.
Sollte der Grenzwert im Trinkwasser überschritten sein, kann das Gesundheitsamt unter bestimmten Voraussetzungen eine Überschreitung des Grenzwertes für eine gewisse Zeit zulassen und einen Maßnahmenwert benennen, der innerhalb des vom Gesundheitsamt bestimmten Zeitraums zulässig ist (§ 66 TrinkwV). Der Ausnahmezeitraum darf bei PFAS höchstens drei Jahre betragen und darf nur höchstens einmal um weitere drei Jahre verlängert werden. Bei der Ableitung von Maßnahmenwerten berücksichtigt das Gesundheitsamt die unterschiedliche toxikologische Relevanz der Einzelsubstanzen.
Zur Unterstützung der Gesundheitsämter hat das Umweltbundesamt (UBA) Maßnahmenhöchstwerte für die einzelnen PFAS abgeleitet. Diese Maßnahmenhöchstwerte sind als gesundheitlich begründete Orientierungswerte anzusehen und stellen Werte dar, bei deren Einhaltung über einen Zeitraum von maximal 10 Jahren keine Gesundheitsgefährdung zu besorgen ist.
Die UBA-Empfehlung „Umgang mit Abweichungen in Bezug auf die Parameter Summe PFAS-20 und Summe PFAS-4 – Vollzug der § 62 bis 68 TrinkwV“ enthält die Maßnahmenhöchstwerte mit einer Erläuterung der Ableitungen, Hinweise für den Vollzug sowie Berechnungsbeispiele.
Aufgrund der Komplexität der Thematik wird das Umweltbundesamt ein Excel-Tool auf seiner Trinkwasser-Homepage veröffentlichen, das eine zusätzliche automatisierte Hilfestellung geben kann. Dies wird zeitnah in den nächsten Tagen erfolgen und als Link dann hier zu finden sein.